Software, IT- und Computertechnologie

"Daten sind das Öl des 21. Jahrhunderts" — Peter Sondergaard (Gartner Research)

Die Welt steht an der Schwelle einer technologischen Revolution, mit der sich die Art wie wir leben, kommunizieren und arbeiten fundamental verändern wird. Neue Technologien wie künstliche Intelligenz, die Cloud, Big Data und das Internet of Things (IoT) sind dabei gleichermaßen die Treiber moderner Unterhaltungselektronik und der Industrie 4.0.

Der Informations- und Kommunikationstechnologiesektor (IKT) in der EU beschäftigte im Jahr 2015 5,8 Millionen Menschen und verantwortete € 30 Milliarden an Forschungs- und Entwicklungsinvestitionen (European Union: "The 2018 PREDICT Key Facts Report"). Von den jährlich ca. 175.000 beim Europäischen Patentamt eingereichten Patentanmeldungen betreffen über 13 % die Bereiche digitale Kommunikation und Computertechnik (Europäisches Patentamt: "Jahresbericht 2018"), wobei IKT-Innovationen schon heute auch die klassischen Patentindustrien flächendeckend durchdringen.

Innovationen in Hardware und Software können und müssen deshalb durch Patente geschützt werden.


Ist Software in Europa patentierbar?

Ja, wenn sie einen erfinderischen technischen Beitrag zum Stand der Technik leistet. Reine Geschäftsmethoden, Computerprogramme und die Verarbeitung von Informationen sind für sich genommen vom Patentschutz ausgeschlossen. Ihre „clevere“ Implementierung oder ihre Anwendung auf technischem Gebiet kann jedoch patentiert werden, wenn damit ein technischer Vorteil erzielt wird (z.B. effizientere Verarbeitung, erhöhte Sicherheit, verminderte Fehleranfälligkeit).

Ebenso wie die Technologie im Fluss ist, entwickelt sich auch die Rechtsprechung zur Patentierbarkeit von Software- und IT-Innovationen ständig weiter. Die Bewertungsmaßstäbe des Europäischen Patentamts und der nationalen Ämter und Gerichte beispielsweise in Deutschland sind heute in den Grundzügen weitgehend harmonisiert, unterscheiden sich jedoch in Einzelaspekten teils erheblich – ganz zu schweigen von der Situation in anderen Jurisdiktionen, wie z. B. in den USA.

Eine erfolgreiche Patentanmelde- und Prozesstätigkeit im Bereich der Software und IT erfordert deshalb neben dem eingehenden Verständnis der eingesetzten Technologien auch fundierte Kenntnisse der Praxis der Patentämter und der Gerichte.

Wie können wir Ihnen helfen?

Wir von BARDEHLE PAGENBERG sind bewährte Experten beim Aufbau, der Durchsetzung und der Verteidigung von Patentportfolios im Software-, Informations- und Kommunikationsbereich.

Unsere schlagkräftigen Teams von Patentanwälten, Rechtsanwälten und Technologieexperten mit Informatikabschlüssen namhafter Universitäten kämpfen mit Leidenschaft für Ihr gutes Recht. Für schwierige und oftmals ungeklärte Rechtsfragen greifen wir auf unsere bewährten Senior Consultants zurück.

Möchten Sie mehr wissen?

In unserer EUROPEAN SOFTWARE PATENTS Knowledge Base finden Sie Zusammenfassungen von nahezu allen Entscheidungen der EPA-Beschwerdekammern zu Europäischen Softwarepatenten – knapp und mit hohem Praxiswert aufbereitet. Die Knowledge Base wird regelmäßig von den Softwarepatent-Experten unserer Kanzlei aktualisiert.

Unsere Fachbroschüre „Die Patentierbarkeit von Software nach dem EPÜ“ gibt weitere Einblicke. Das gesammelte Wissen zur Patentierbarkeit von Software in Deutschland und Europa finden Sie im Buch „Software Patents Worldwide“ (Kluwer Law International, 2016), dessen Kapitel „Deutschland“ und „Das Europäische Patentübereinkommen“ aus der Feder unserer Patentanwälte und ehemaligen Senior Consultants stammen.

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