Designrecht
Der Trend ist eindeutig – Designschutz gewinnt immer mehr an Bedeutung, wie sich etwa aus den inzwischen über 700.000 eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmustern ergibt (nachfolgend zur Vereinfachung als eingetragenes europäische Designs bezeichnet; Stand der Eintragungen: Ende 2016). Während Designs in der Vergangenheit vor allem gegen Produktpiraten eingesetzt worden sind, erkennen Unternehmen zunehmend die darüberhinausgehende Bedeutung des Designschutzes: Mit diesem vergleichsweise kostengünstigen Schutzrecht können nicht nur Kopien, sondern auch etwaige Abwandlungen der Wettbewerber aus dem Markt gedrängt werden, denn das Designrecht erlaubt es dem Schutzrechtsinhaber, auch bei der Hinterlegung seines Designs kreativ zu sein. Durch eine gezielte Anmeldung einer Vielzahl ähnlicher Produktgestaltungen können Abwandlungen Dritter antizipiert und damit Umgehungen des Designschutzes erschwert werden. Grundsätzlich ist jedes neue Produktdesign schutzfähig, sodass es wichtig ist, sich mit Designschutz branchenunabhängig und branchenübergreifend auseinanderzusetzen.
Rechte aus einem europäischen Design, sei es eingetragen oder auch nicht eingetragen, sind regelmäßig mit unmittelbarer Wirkung für das gesamte Gebiet der Europäischen Union durchsetzbar. Während ein nicht eingetragenes, europäisches Design den Rechteinhaber – allerdings nur drei Jahre ab der ersten Veröffentlichung des Designs in der Europäischen Union – vor Nachahmungen schützt, gewährt das eingetragene europäische bzw. deutsche Design für 25 Jahre ein uneingeschränktes Monopol und ist vor den Gerichten oftmals deutlich einfacher durchzusetzen.
Anwälte von BARDEHLE PAGENBERG sind seit Jahren an vorderster Front des Designrechts tätig. Eine fortlaufend von unseren Anwälten aktualisierte Sammlung der nationalen und europäischen Rechtsprechung zum Designrecht spiegelt die besondere fachliche Kompetenz wider, mit der wir die Interessen unserer Mandanten vertreten.
BARDEHLE PAGENBERG berät und vertritt u.a. Mandanten aus der Mode- und Schuhbranche, im Bereich der Computer- und Unterhaltungselektronik sowie der Möbelindustrie und der Sportartikelindustrie. Dabei reicht die Beratung von der Entwicklung und Umsetzung von Anmeldestrategien über die gutachterliche Tätigkeit (Validitäts- und Verletzungsgutachten) bis zur grenzüberschreitenden Durchsetzung von Designrechten.
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