Medizintechnik
Ein effektiver Schutz für Erfindungen im Bereich der Medizintechnik erfordert eine detaillierte Kenntnis der Rechtsprechung zu Diagnoseverfahren, chirurgischen Verfahren, Produktansprüchen mit Verfahrensmerkmalen, Verfahrenspatenten und so genannten „Disclaimern“. Dabei weicht die Entscheidungspraxis des Europäischen Patentamts von der Praxis des Deutschen Patent- und Markenamts sowie der Rechtsprechung des Bundespatentgerichts und des Bundesgerichtshofes durchaus ab. Aus diesem Grund müssen diese Aspekte bei der Ausarbeitung von Patentansprüchen für Erfindungen wie auch bei der Durchführung von Einspruchs-, Nichtigkeits- und Verletzungsverfahren – je nachdem wo das Verfahren anhängig ist – berücksichtigt werden.
Die auf den Gebieten Maschinenbau, Elektrotechnik, Biochemie oder Biotechnologie ausgebildeten Patentanwälte sowie die Rechtsanwälte von BARDEHLE PAGENBERG sind mit den patentrechtlichen Besonderheiten der Medizintechnik genauestens vertraut und beraten in diesem Bereich Mandanten regelmäßig sowohl bei der Erlangung von Patenten als auch bei der Durchsetzung der Patente.
BARDEHLE PAGENBERG
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