Patentanmeldungen

Werthaltige Patente sind die Basis für den effektiven Schutz des geistigen Eigentums unserer Mandanten. Eine wesentliche Voraussetzung für eine erfolgreiche Patentanmeldung ist ein eingehendes Verständnis ihres Verfassers für die jeweilige Technologie. Nur wenn es im Zusammenspiel mit dem Erfinder gelingt, eine Erfindung in ihrer ganzen Breite zu erfassen, kann sie auch entsprechend geschützt werden. In vielen Fällen kristallisiert sich die Gesamtheit der innovativen Aspekte einer Neuentwicklung erst im Beratungsgespräch mit unseren Patentanwälten heraus.

Eine aktive anwaltliche Beratung ist aber nicht nur bei der Ausarbeitung, sondern auch im weiteren Prüfungsverfahren vor den Patentämtern (DPMA und EPA) wichtig. Wir glauben, dass qualifizierte fachliche Empfehlungen für den Mandanten wertvoller sind als die einfache Weiterleitung der Korrespondenz der Patentämter mit Bitte um Weisung. Das gilt für alle Fragen, die von der Einreichung einer Anmeldung über die Prüfung bis hin zur Erteilung des Patents auftauchen können. Dabei behalten wir stets das Ziel im Auge, bei vernünftigen Kosten und in akzeptablen Zeiträumen einen möglichst weiten Schutzumfang für den Mandanten zu erreichen.


Ein wirklich effektiver Schutz der technischen Entwicklungen lässt sich nur mit werthaltigen Patenten erreichen. Der Wert eines Patents liegt dabei nicht nur in dessen Rechtsbeständigkeit gegenüber dem Stand der Technik, sondern auch in seiner praktischen Durchsetzbarkeit vor Gericht – ein Gesichtspunkt, der häufig nicht ausreichend beachtet wird. Die Erfahrung zeigt, dass viele Schwierigkeiten, die im Laufe von Patentstreitverfahren auftreten, auf vermeidbare Mängel bei der Ausarbeitung der zugrundeliegenden Patentanmeldung zurückzuführen sind.

Eine Vertretung von Patentanmeldungen, die diesem Anspruch genügt, verlangt direkte Erfahrung in Verfahren vor den nationalen Gerichten in Europa, insbesondere vor den deutschen Verletzungsgerichten. Im Unterschied zu vielen Mitbewerbern nimmt jeder Patentanwalt der Kanzlei BARDEHLE PAGENBERG wiederholt an Verletzungsfällen teil und ist sich daher der Risiken bewusst, welche bei der Ausarbeitung und Änderung der Ansprüche oder der Beschreibung einer Patentanmeldung auftreten können. Das führt im Ergebnis zu Patenten, die nicht nur (irgendwie) den gesetzlichen Anforderungen für die Erteilung genügen, sondern die Erfindung mit einem Minimum an klaren und verifizierbaren Aussagen definieren.
 

BARDEHLE PAGENBERG
Partnerschaft mbB

Patentanwälte Rechtsanwälte

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81675 München

Tel.: +49 89 928 05-0
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