Maschinenbau
Die Formulierung von Patentanmeldungen für Erfindungen aus dem Bereich Maschinenbau erfordert ein besonderes Ausdrucksvermögen zur sprachlichen Definition technischer Zusammenhänge. Einerseits kann eine gebräuchliche Terminologie für eine mechanische Erfindung fehlen. Andererseits, wenn allgemein übliche Begriffe geläufig sind, kann durch ihre Verwendung der Schutzbereich eines Patents unnötig einschränkt sein, weil damit zusätzliche Merkmale impliziert werden, die für die Erfindung unwesentlich sind. In vielen Fällen sind daher funktionale Formulierungen ein geeigneter Ansatz für einen breiten Schutzumfang einer Maschinenbau-Patentanmeldung.
Unsere Patentanwälte sind nicht nur im Detail mit der deutschen und europäischen Rechtsprechung vertraut, die funktionalen Formulierungen festgelegte Grenzen setzt, sondern kennen auch die teilweise gegensätzlichen Rechtsauffassungen in anderen Ländern, beispielsweise in den USA. Die fachliche Expertise unserer Patentanwälte für Patentverletzungsfälle im Maschinenbau gewährleistet eine besondere Sorgfalt bei der Ausarbeitung von Patentanmeldungen und einen optimalen Schutzbereich für Ihre Erfindung.
BARDEHLE PAGENBERG
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