Patentverletzung
Deutsche Patente (und Gebrauchsmuster) sowie europäische Patente mit Wirkung für Deutschland vermitteln dem Inhaber ein Ausschlussrecht, das es jedem Dritten verbietet, die geschützte Erfindung ohne seine Zustimmung zu nutzen.
BARDEHLE PAGENBERG vertritt Ihre rechtlichen Interessen in einem Team von Rechts- und Patentanwälten, wenn Ihre Patentrechte verletzt sind oder Ihnen vorgeworfen wird, Patentrechte zu verletzen. Die Durchsetzung dieser Rechte erfolgt oftmals im Rahmen gerichtlicher Auseinandersetzungen vor den dazu berufenen deutschen Gerichten, wobei bereits die Arbeit im Vorfeld einer gerichtlichen Auseinandersetzung, insbesondere hinsichtlich der Beurteilung des Schutzgegenstandes, von erheblicher Bedeutung ist.
Das Patentverletzungsverfahren und das zumeist parallele Nichtigkeitsverfahren, in dem die Rechtsbeständigkeit des geltend gemachten Patents überprüft wird, werden in Deutschland vor getrennten Gerichten verhandelt („Trennungsgrundsatz“). Dies verlangt spezielle Kenntnisse und konkrete Erfahrungen. Insbesondere bedarf es einer engen und umfassenden Koordinierung zwischen dem Rechtsanwalt, der das Verletzungsverfahren vor dem Zivilgericht führt, und dem Patentanwalt, der die Vertretung im Nichtigkeitsverfahren übernimmt. Eine optimale Abstimmung ist ein wesentliches Element zur Erzielung bestmöglicher Ergebnisse für unsere Mandanten. Bei BARDEHLE PAGENBERG arbeiten daher und Rechts- und Patentanwälte bereits seit Gründung der Kanzlei 1977 eng miteinander zusammen.
Durch unser internationales Netzwerk mit eigenen Büros in Paris, Verona, Barcelona und einer engen Partnerschaft mit YUSARN AUDREY in Singapur sowie engen Kontakten zu Büros u.a. in den USA können wir die Interessen unserer nationalen und internationalen Mandanten in Deutschland und darüber hinaus bestens wahren.
BARDEHLE PAGENBERG
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