Lebensmittel
Das Auge isst mit: Leckere Snacks und Speisen sowie wohltuende Erfrischungen wollen ansprechend verpackt sein. Bei der Vielzahl von Angeboten und der minimalen Entscheidungszeit der Verbraucher spielt innovative Produktgestaltung und Marketing eine entscheidende Rolle, ohne dass dabei der Markenkern aus den Augen verloren werden darf. Entscheidend ist daher einerseits, aus dem vielfältigen Angebot an Schutzrechten die richtige Mischung zu wählen. Andererseits ist gerade der Bereich Werbung in dieser Branche ein Feld mit vielen Fettnäpfchen, denen es auszuweichen gilt. Gleichzeitig sind die Werbemaßnahmen der Mitbewerber zu verfolgen. Richtig eingesetzt, können 3 D-Marken und Designs eine gewinnbringende Abrundung des klassischen Markenschutzes darstellen, im Bereich der Anpreisung der Produkte sind die lebensmittel- und wettbewerbsrechtlichen Vorgaben zu beachten.
Unsere Berufsträger haben über Jahre hinweg wegweisende Verfahren in dieser Branche begleitet und für unsere Mandanten gewonnen. Grundlage unseres Erfolgs ist die besondere Expertise unserer Anwälte und die jahrzehntelange branchenspezifische Erfahrung bei Anmeldung, Verwaltung und Durchsetzung von Schutzrechtsportfolios sowie die Prüfung von Werbemitteln auf deren lauterkeitsrechtliche Unbedenklichkeit.
BARDEHLE PAGENBERG
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