Arbeitnehmererfindungsrecht
Erfindungen von Arbeitnehmern in Deutschland unterliegen – im Gegensatz zu vielen anderen Ländern – einem speziellen Arbeitnehmererfindungsgesetz. Dieses definiert welche Erfindungen unter dieses Gesetz fallen, unter welchen Bedingungen das Recht an der Erfindung von einem Arbeitnehmer an den Arbeitgeber übergeht und welche Rechte und Pflichten für den Arbeitnehmer und den Arbeitgeber daraus entstehen. So steht dem Arbeitnehmer unter anderem eine angemessene Vergütung zu. Die Berechnung dieser Vergütung ist in den amtlichen Richtlinien für die Vergütung von Arbeitnehmererfindungen geregelt.
Die Patent- und Rechtsanwälte von BARDEHLE PAGENBERG beraten regelmäßig Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Zusammenhang mit dem Arbeitnehmererfindungsgesetz und den Richtlinien für die Vergütung von Arbeitnehmererfindungen. Hierbei geht es insbesondere um die Einhaltung der Regularien des Arbeitnehmerfindungsgesetzes und um die Berechnung der Erfindervergütung für Einzelfälle oder um das Festlegen eines individuellen Prozesses, der die unternehmensinterne Anwendung des Arbeitnehmererfindergesetzes und der Richtlinien für die Vergütung von Arbeitnehmererfindungen vereinfacht. Darüber hinaus vertreten die Patent- und Rechtsanwälte von BARDEHLE PAGENBERG auch entsprechende streitige Fälle vor den zuständigen Gerichten oder der Schiedsstelle nach dem Gesetz über Arbeitnehmererfindungen des Deutschen Patent- und Markenamtes.
BARDEHLE PAGENBERG
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