Kartellrecht
Deutsches und europäisches Kartellrecht spielt eine bedeutende Rolle bei der Vertragsgestaltung und -verhandlung, gerade im technischen Bereich. Die Nichtbeachtung des komplexen kartellrechtlichen Regelwerks birgt vielfach verkannte Risiken. So kann ein Kartellrechtsverstoß zur Unwirksamkeit des gesamten Vertrages oder von zentralen Klauseln führen. Häufig führt eine unbedacht aufgenommene salvatorische Klausel zur Wirksamkeit des restlichen Vertrages, was beispielsweise bei F+E Verträgen zu einem wirtschaftlich nicht tragbaren Vertragsrest führen kann. Hinzu kommt das Risiko von erheblichen Schadensersatzklagen durch den Vertragspartner sowie von Bußgeldern der jeweiligen Kartellbehörde.
BARDEHLE PAGENBERG hilft Ihnen bei der kartellrechtlichen Beurteilung Ihrer Verträge, gerade im technischen Kontext. Besonders relevant wird das Kartellrecht bei F+E-Verträgen, Lizenz-, Vertriebs- und Vergleichsverträgen. Wir helfen Ihnen bei der kartellrechtskonformen Gestaltung von Neuverträgen sowie der realistischen Risikoeinschätzung. Daneben kann es auch sinnvoll sein, Altverträge auf ihre Vereinbarkeit mit dem Kartellrecht zu überprüfen. Die geltenden Regelungen haben sich in jüngerer Zeit mehrfach verändert. Vor Jahren kartellrechtskonform abgeschlossene (F+E)Verträge können inzwischen kartellrechtswidrig sein.
BARDEHLE PAGENBERG unterstützt Sie auch bei kartellrechtlich relevanten Verhandlungen, wie beispielsweise von Vergleichs- oder Lizenzverhandlungen zwischen Wettbewerbern. Es gibt diverse Themen, über die sich die Parteien nicht verständigen dürfen. Wir erstellen Ihnen black-lists mit verbotenen Themen oder begleiten Sie vor Ort in die Verhandlung, um dafür zu sorgen, dass keine problematischen Themen behandelt werden. Ferner unterstützen wir Sie bei der Frage, ab wann marktrelevantes Verhalten gegenüber Vertriebspartnern, Wettbewerbern etc. als Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung angesehen werden kann. Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist die Beratung bei FRAND Verhandlungen in Patentverletzungsverfahren um standardessentielle Patente (SEPs). Hier stellen sich aber auch diverse kartellrechtliche Sonderfragen, die wir Ihnen gerne beantworten; beispielsweise, inwieweit sich mehrere Lizenzsucher außergerichtlich über FRAND relevante Fakten austauschen dürfen, anlässlich von SEP-Verhandlungen mit dem Patentinhaber.
Durch unser internationales Netzwerk können wir unsere Mandanten auch umfassend bei weltweiten Konstellationen beraten.
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