Patentbewertung
Es existieren verschiedene Situationen, die die monetäre Bewertung von Patentportfolien von Unternehmen erforderlich machen. Beispielsweise ist es im Rahmen von Kauf und Verkauf von Unternehmen und Unternehmensteilen, der Wahl geeigneter Finanzierungsmodelle für Unternehmen oder für steuerrechtliche und gesellschaftsrechtliche Gestaltungen notwendig, den absoluten Wert der betroffenen Schutzrechte einschätzen zu können. Die Patentbewertung in Form einer relativen Wertbestimmung wird zudem regelmäßig im Rahmen von Bestandsanalysen und der Analyse von bestehenden Anmeldestrategien eingesetzt.
Dabei existieren in der Praxis eine Vielzahl von Methoden und Konzepten zur Bewertung technischer Schutzrechte und innovativer Technologien. Neben einer qualitativ angelegten strategisch-wirtschaftlichen Bewertung von Patenten und Patentportfolien erfordert die Praxis dabei zunehmend auch eine monetäre Erfassung des Patentwertes. Die Anwälte der Kanzlei haben hierzu praktische Erfahrung und halten zu diesem Thema regelmäßig Seminare.
BARDEHLE PAGENBERG
Partnerschaft mbB
Patentanwälte Rechtsanwälte
Prinzregentenplatz 7
81675 München
Tel.: +49 89 928 05-0
Fax: +49 89 928 05-444
E-Mail: info(at)bardehle.de