Recht des unlauteren Wettbewerbs
Das Gesetz gegen den Unlauteren Wettbewerb (UWG) ist ein schlagkräftiges Instrument im täglichen Kampf gegen unfaire Geschäftspraktiken. Fälle von unlauterem Wettbewerb wie irreführende Werbung und aggressive Geschäftsmethoden betreffen insbesondere Unternehmen, die zur Vermarktung ihrer Produkte um Endverbraucher werben. Daneben bietet das deutsche Wettbewerbsrecht eine Reihe von Möglichkeiten zum Schutz vor Produktnachahmung (unabhängig vom Schutz durch Designs oder dreidimensionale Marke). Hier liegt der Schwerpunkt auf Maßnahmen zur Vermeidung von Herkunftstäuschung und Rufausbeutung.
Von Vorteil ist, dass deutsche Gerichte die Bejahung ihrer Zuständigkeit eher großzügig handhaben, wenn der Fall einen hinreichenden Bezug zum nationalen Markt aufweist. Das deutsche Wettbewerbsrecht ist in Europa einzigartig, was das zügige Wechselspiel zwischen einstweiliger Verfügung, Hinterlegung von Schutzschriften und Widerspruchsverfahren betrifft. Mandanten schätzen an BARDEHLE PAGENBERG die schnelle und effektive Herangehensweise unserer Anwälte sowie deren tiefes Verständnis des jeweiligen Wirtschaftszweiges, wenn es darum geht, ihre Unternehmen und Produkte vor unlauteren Praktiken zu schützen.
Seit vielen Jahren vertreten und begleiten wir Mandanten, insbesondere aus den Bereichen Gastronomie, Gesundheitspflege, Mode und Kosmetik sowie Sportausrüstung, in oftmals wegweisenden Verfahren vor allen deutschen Instanzgerichten und dem Bundesgerichtshof. Zur Vermeidung von Streitigkeiten stehen wir unseren Mandanten darüber hinaus bei der Erstellung von Marketing- oder Werbekonzepten beratend zur Seite.
BARDEHLE PAGENBERG
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