Automotive

Der Schutz von Innovationen in der Automobilindustrie ist von den besonderen Verhältnissen zwischen den Automobilherstellern einerseits und den Zulieferern andererseits geprägt. Die Automobilhersteller waren in der Vergangenheit selten in direkte Streitverfahren verwickelt und nutzten ihre umfangreichen Patentportfolien vielmehr, um Streitigkeiten außergerichtlich zu klären. Die Automobilzulieferer müssen bei der Erlangung und Durchsetzung Ihrer Schutzrechte hingegen Rücksicht darauf nehmen, dass die endgültigen Nutzer ihrer Produkte immer auch Kunden sind, so dass Streitigkeiten oft zwischen den Zulieferern selbst ausgefochten werden. Mit der immer stärkeren Verbreitung von mobilen Telekommunikationsmitteln in Fahrzeugen geraten die Hersteller seit einigen Jahren allerdings vermehrt in das Blickfeld von Rechteinhabern, die aus anderen Industrien stammen und die das gewohnte Gefüge aufbrechen. 


BARDEHLE PAGENBERG berät seit vielen Jahren namhafte Unternehmen sowohl auf Seiten der Automobilhersteller als auch auf Seiten der Automobilzulieferer. Die Anwälte der Kanzlei sind daher mit den Besonderheiten der Branche und den unterschiedlichen Bedürfnissen von Herstellern, Zulieferern sowie den vielschichtigen gegenseitigen Abhängigkeiten vertraut und können daher gezielt bei der Beantwortung komplexer Fragen, sowie strategischer als auch technischer Natur, zur Seite stehen.

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