Mit einer Nichtigkeitsklage, die zum vollständigen Widerruf des deutschen Patents DE 103 02 541 für eine Vorrichtung zur optischen Verkehrsraumüberwachung in einem Kraftfahrzeug geführt hat, hat sich die BMW Group erfolgreich gegen eine Patentverwertungsgesellschaft ("London Optical Car Systems Ltd.") gewehrt.
Der Automobilhersteller BMW Group wurde von der Patentverwertungsgesellschaft "London Optical Car Systems Ltd.", Inhaberin dieses Patents, mit einem Lizenzangebot auf Basis der Behauptung konfrontiert, dass verschiedene optische Verkehrsassistenzsysteme in von BMW vertriebenen Fahrzeugen vom Schutzbereich des Patents umfasst seien.
Wenngleich eine Benutzung des Patents bei zutreffender Auslegung nicht ersichtlich war, reichte BMW angesichts der zweifelhaften Rechtsbeständigkeit des Patents vorsorglich eine Nichtigkeitsklage beim Bundespatentgericht ein. BMW beantragte den vollständigen Widerruf des Patents, unter anderem wegen mangelnder Patentfähigkeit gegenüber im Prüfungsverfahren nicht berücksichtigten Patentdokumenten sowie einer offenkundigen Vorbenutzung durch ein Automodell aus dem Jahr 2002.
Der 1. Senat folgte weitgehend den Argumenten der Nichtigkeitsklage und widerrief das Patent DE 103 02 541 in vollem Umfang, da sowohl der Gegenstand des Streitpatents wie erteilt, als auch die Gegenstände jedes der von der Patentinhaberin eingereichten Hilfsanträge nicht erfinderisch gegenüber dem druckschriftlichen Stand der Technik waren. Gegen dieses Urteil kann London Optical Car Systems Ltd. Berufung beim Bundesgerichtshof einlegen.
Das Urteil zeigt erneut, dass eine Konfliktbeilegung mit einer Patentverwertungsgesellschaft mittels eines Vergleichs bei einem Patent mit zweifelhafter Rechtsbeständigkeit wirtschaftlich nicht sinnvoll ist.
Vertreter BMW: BARDEHLE PAGENBERG (München)
Dr. Niels Malkomes (Patentanwalt und European Patent Attorney, Partner)
Prof. Dr. Tilman Müller-Stoy (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz, Wirtschaftsmediator (MuCDR), Partner)
Joachim Mader (Patentanwalt, European Patent Attorney, Partner)
Dr. Michael Kobler (Rechtsanwalt, Counsel)
Vertreter London Optical Car Systems Ltd.:
Oliver Liesmann (Rechtsanwalt)
1. Nichtigkeitssenat des Bundespatentgerichts
Beate Schmidt, Vorsitzende Richterin (Präsidentin des Bundespatentgerichts)