Integrität, Fairness, Vertrauen und Transparenz sind uns wichtig.

Deshalb hat BARDEHLE PAGENBERG eine neue, unabhängige Meldestelle als zentralen Anlaufpunkt für die vertrauliche Meldung von möglichem Fehlverhalten eingerichtet, die den aktuellen Anforderungen des Gesetzgebers entspricht (Hinweisgeberschutzgesetz).

Insbesondere folgende Vorkommnisse, von denen Sie im Rahmen Ihrer Tätigkeit für bzw. Zusammenarbeit mit BARDEHLE PAGENBERG Kenntnis erlangen, können Sie an die Meldestelle berichten:

  • Verstöße gegen Strafvorschriften
  • Bußgeldbewehrte Verstöße, nämlich solche, die Leben, Gesundheit oder die Rechte von Beschäftigten betreffen (z. B. Arbeits- oder Gesundheitsschutz)
  • Verstöße gegen Rechtsnormen zur Umsetzung europäischer Regelungen (z. B. Geldwäsche, Produktsicherheit, Verbraucher-, Umwelt- und Datenschutz, Sicherheit in der Informationstechnik, Steuerrecht, oder Kartellverstöße)
  • Berufsrechtsbezogene Beschwerden

Sie können sich auch an die Meldestelle wenden, wenn Sie von Fällen der Belästigung oder Diskriminierung aufgrund von Rasse, Geschlecht, sexueller Orientierung, Alter, Religion, Behinderung oder anderen geschützten Merkmalen betroffen sind oder hiervon Kenntnis erlangen.

Sie können Ihre Meldungen an folgende Vertrauensanwältin bzw. folgenden Vertrauensanwalt richten:

  • Frau Rechtsanwältin Dr. Annette von Stetten verfügt über langjährige Erfahrung im Wirtschafts- und Steuerstrafrecht. Sie berät Unternehmen kontinuierlich zu Compliance-Fragen und ist am Anwaltsgericht mit berufsrechtlichen Verfahren betraut.
  • Herr Rechtsanwalt Andreas von Mariässy, Strafverteidiger mit langjähriger Erfahrung, ist als Mitglied des Vorstands der Rechtsanwaltskammer München ebenfalls mit Compliance-Fragen befasst und Experte im Berufsrecht.

Daneben können Sie sich intern jederzeit auch an den Managing Partner mit Ihren Anliegen wenden. Oder Sie richten sich an Rechtsanwalt Dr. Henning Hartwig (Compliance-Beauftragter), Rechtsanwältin Dr. Anna Giedke (Diversity-Beauftragte) oder Ulrika Voss (Leiterin der Personalabteilung).

Download unseres Rundschreibens zum Hinweisgeberschutzgesetz mit mehr Details.

Kontakt

BARDEHLE PAGENBERG
Partnerschaft mbB

Patentanwälte Rechtsanwälte