Geschäftsgeheimnisse
Das Knowhow in Form von Geschäftsgeheimnissen ist für die meisten Unternehmen ein sehr wichtiges Asset, oft sogar grundlegend für das Geschäftsmodell. Jedenfalls bieten Rechte aus geschützten Geschäftsgeheimnissen regelmäßig eine großartige Ergänzung des Schutzrechtsportfolios von Unternehmen, zumal der Schutz von Geschäftsgeheimnissen im Gegensatz zu Registerrechten wie z.B. Patenten zeitlich unbegrenzt ist. Geschäftsgeheimnisse unterliegen jedoch auch einer Reihe von Gefahren. Die Risiken liegen nicht nur in möglicher Spionage durch Wettbewerber, sondern vor allem auch in dem Verhalten von Vertragspartnern und der eigenen Mitarbeiter. Die Anforderungen an die Sicherung von Geschäftsgeheimnissen variieren von Fall zu Fall. Deshalb ist die genaue Identifizierung von Geschäftsgeheimnissen und der erforderlichen Schutzmaßnahmen unverzichtbar. Auf der anderen Seite sollte man auch sicherstellen, dass man z.B. durch das Anwerben eines neuen Mitarbeiters und dessen eingebrachtes Knowhow nicht Gefahr läuft, Rechte Dritter zu verletzen. In jedem Fall empfehlen wir eine anwaltlich fundierte Beratung, um einerseits eine streitige Rechtsdurchsetzung schlank und effizient halten zu können und andererseits teure Anpassungen im Produktionsablauf zu vermeiden.
Als Geschäftsgeheimnisse eingeordnet werden neben Knowhow typischerweise auch andere technologische Informationen, Formeln und Rezepte, sowie Geschäftsinformationen (Kundenlisten, Unternehmensdaten), Herstellungsverfahren und Prototypen einschließlich entsprechender digital verkörperter Informationen (Daten) – vorausgesetzt, sie sind geheim.
In Deutschland waren Geschäftsgeheimnisse in der Vergangenheit im Wesentlichen über das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) geschützt. Mit dem am 26. April 2019 in Kraft getretenen Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG) wurden klarere und gleichzeitig detailliertere Anforderungen an das Vorliegen eines Geschäftsgeheimnisses gestellt. Unternehmen sollten jetzt dringend prüfen, ob das von ihnen bislang als Geschäftsgeheimnis verstandene Knowhow bzw. die etablierten Schutzmaßnahmen die neuen gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Ein subjektiver Geheimhaltungswille allein wird hierbei nicht mehr ausreichen. Das Knowhow muss vielmehr Gegenstand von angemessenen Geheimhaltungsmaßnahmen sein. Die Anforderungen hieran können im Einzelfall erheblich variieren. So wird von kleinen und mittleren Unternehmen regelmäßig ein geringerer Aufwand erwartet werden können, als von Großunternehmen. Auch bzgl. der zu schützenden Information variieren die Anforderungen an die Geheimhaltungsmaßnahmen.
Die Nichtbeachtung der neuen Vorgaben hat schwerwiegende Folgen: das Knowhow wird nicht als geschütztes Geschäftsgeheimnis qualifiziert und wird dadurch ggf. allgemein verwertbar. Gegen andere Unternehmen, die dieses Knowhow verwenden, kann dann nicht mehr erfolgreich vorgegangen werden. Inhaber müssen daher ihre Strategie dringend an die neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen anpassen, wenn sie nicht Gefahr laufen wollen, insoweit schutzlos zu werden. Wir empfehlen, frühzeitig eine Betreuung bei der Entwicklung effektiver Schutzmaßnahmen in Anspruch zu nehmen. Anderenfalls kann sich die spätere Durchsetzung von Ansprüchen signifikant verteuern oder gar unmöglich werden.
Die Rechts- und Patentanwälte von BARDEHLE PAGENBERG haben langjährige praktische Erfahrungen im Bereich des Knowhow-Schutzes und sind auch mit den neuen gesetzlichen Anforderungen bestens vertraut. Wir helfen bei der Identifizierung der zu schützenden Informationen und erkennen die Schwachstellen, die ggf. sofortige Maßnahmen erfordern. Dazu zählen z.B. das Anpassen von Lieferverträgen oder die (Um-)Formulierung von Vertraulichkeitsklauseln. Wir ermitteln mögliche Bedrohungen und unterstützen bei der Entwicklung einer angemessenen, ganzheitlichen Schutzstrategie. Dabei berücksichtigen wir insbesondere die sich aufgrund der neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen ergebenden Risiken (wie z. B. reverse engineering).
Im Fall einer Rechtsverletzung ist die schnelle und kompetente Reaktion unentbehrlich, um Schaden durch die Veröffentlichung oder Weitergabe geschützter Informationen zu minimieren. Wir vertreten unsere Mandanten gerichtlich und außergerichtlich bei der Anspruchsdurchsetzung bzw. Verteidigung (ggf. unter Einschluss strafrechtlicher Aspekte) sowie bei Vergleichs- und/oder Lizenzverhandlungen. Unsere umfangreiche Erfahrung in der Prozessführung ermöglicht es uns, die Vorgehensweise immer adäquat auf die Interessen des jeweiligen Mandanten auszurichten.
Anwälte von BARDEHLE PAGENBERG helfen Ihnen die neuen Herausforderungen zu bewältigen und dabei den Umstellungsaufwand möglichst niedrig zu halten.
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