Mode
Mode oder „Fashion“ bedeutet traditionell Modenschauen und Haute Couture, aber letztlich alles, was „aktuell“ oder „in“ ist – von der Bekleidung und Schuhwerk über Inneneinrichtung und Möbelausstattung bis hin zu Accessoires (Gürtel, Handtaschen, etc.) und Konsumgüter (Parfums, Getränke, etc.). Mode ist allgegenwärtig und besticht nicht nur Käufer und Konsumenten, sondern auch unberechtigte Nachahmer und Plagiatoren.
Zwar gehören Nachahmung und Kopieren seit jeher zum Wettbewerb, der Schutz des geistigen Eigentums und seiner Rechte ist aber ebenso fester Bestandteil unserer Ordnung. Erfindungen werden über Patente und Gebrauchsmuster geschützt, Marken und Unternehmensnamen über das Markenrecht und Gestaltungen und Kreationen der Modeindustrie über das Urheber- und Designrecht. Gerade das Designrecht hat in der Europäischen Union eine enorme Aufwertung erfahren, nachdem Anfang 2000 nicht nur die diversen nationalen Designgesetze der unverändert 28 Mitgliedstaaten harmonisiert wurden, sondern zusätzlich ein einheitliches Designrecht geschaffen wurde.
Designschutz ist ideal für den Schutz von Modeneuheiten und Modekreationen. Der Schutz ist über eine entsprechende Registrierung für maximal 25 Jahre vergleichsweise einfach und kostengünstig zu erwerben („eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster“). Daneben gibt es in der EU das „nicht eingetragene Gemeinschaftsgeschmacksmuster“ mit einer Laufzeit von drei Jahren sogar ohne Eintragung, wenn das Design zuerst in der EU veröffentlicht wurde. Dieser besondere Schutz in Europa – einzigartig in der Welt – wurde mit Bedacht geschaffen, um gerade klein- und mittelständige Unternehmen ebenso wie unabhängige Kreative und Wirtschaftszweige mit kurzlebige Produkten und Produktzyklen entsprechend zu schützen.
Viele Modekreationen sind auch über das Urheberrecht geschützt, sofern diese Werke eine gewisse „schöpferische Höhe“ erreichen. Dieser Schutz besteht ab dem Zeitpunkt der Schaffung des Designs gemäß dem Recht des jeweiligen Mitgliedstaats der EU.
Ergänzend zum Design- und Urheberrecht lassen sich Modeerzeugnisse grundsätzlich auch über das Recht gegen den unlauteren Wettbewerb schützen. Gerade Deutschland hat über die Jahrzehnte eine hochspezialisierte Rechtsprechung entwickelt, die Nachahmer an der Ausnutzung wirtschaftlich erfolgreicher und wertvoller Produkte hindern sollen, z.B. berühmte Handtaschen oder Schuhe.
BARDEHLE PAGENBERG vertritt seit Jahren erfolgreich Mandanten aus der Modebranche, insbesondere wenn es zum Streit kommt (auf der Basis von Design-, Urheber- oder Lauterkeitsrecht) – entweder bei der Durchsetzung von Ansprüchen oder bei der Verteidigung gegen solche. Beispielsweise haben wir erfolgreich ein weltberühmtes Textilhandelsunternehmen in einem Verfahren über drei Instanzen bis vor dem Bundesgerichtshof wegen angeblicher Gemeinschaftsgeschmacksmusterverletzung vertreten. BARDEHLE PAGENBERG war auch siegreich bei der Vertretung eines deutschen Kunstprofessors und Malers in einem Urheberrechtsstreit gegen ein Fashionlabel, das ohne Erlaubnis Motive von Gemälden des Künstlers auf Kleidern und Röcken aufgedruckt und diese anschließend veräußert hatte.
BARDEHLE PAGENBERG
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