Kunstprofessor und Maler Klaus Fußmann obsiegt mit BARDEHLE PAGENBERG in Urheberrechtsstreit gegen Münchner Modelabel

Pressemitteilung vom 31. März 2015

Aufgrund von Werbeanzeigen in Modemagazinen wurde der Kunstprofessor und Maler Klaus Fußmann Anfang 2014 darauf aufmerksam, dass das Münchner Modelabel „Georg et Arend“ ohne seine Erlaubnis Damenkleider mit Motiven seiner Gemälde herstellte und vertrieb. Fußmann, vertreten durch BARDEHLE PAGENBERG, mahnte daraufhin sowohl den Inhaber des Modelabels, die Peter Keppler Couture GmbH, als auch den Designer, Herrn Arend Zizelmann, wegen der Verletzung seines Urheberrechts ab.

Während Beide daraufhin zwar eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgaben, blieben die weiteren Ansprüche auf Schadenersatz und Auskunftserteilung strittig. Nachdem sämtliche Versuche zur Erzielung einer gütlichen Einigung scheiterten, reichte Fußmann Klage beim Landgericht München I ein (Az. 7 O 12435/14).

Im Laufe des Verfahrens musste Fußmann feststellen, dass Abbildungen der rechtsverletzenden Produkte weiterhin auf der Facebook Seite von „Georg et Arend“ gezeigt wurden, woraufhin dieser die Klage um eine Forderung auf Zahlung einer angemessen hohen Vertragsstrafe erweiterte.

In der Hauptverhandlung machte das Gericht deutlich, dass es sämtlichen von Fußmann geltend gemachten Ansprüchen stattgeben würde. Auf Vorschlag des Gerichts beschlossen daraufhin beide Parteien, sich zu vergleichen. Die Beklagten verpflichteten sich im Rahmen dessen zur Zahlung einer fünfstelligen Schadenspauschale sowie zur Übernahme sämtlicher Verfahrenskosten.

Vertreter Peter Keppler Couture GmbH und Arend Zizelmann:
RWZH Rechtsanwälte (München):
Michael Zoebisch (Rechtsanwalt)

Vertreter Klaus Fußmann:
BARDEHLE PAGENBERG (München):
Dr. Henning Hartwig (Rechtsanwalt, Partner)
Adrian Kleinheyer (Rechtsanwalt)

Landgericht München I (7. Zivilkammer):
Dr. Georg Werner (Richter am Landgericht)

Datum


Autor

Henning Hartwig
Rechtsanwalt, Partner*

Henning Hartwig