Pressemitteilung vom 21. Juni 2017
Nach über dreistündiger mündlicher Verhandlung am 19. Juni 2017 vor dem Landgericht Braunschweig nahm Puma auf Empfehlung des Vorsitzenden Richters der 9. Zivilkammer den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurück.
Puma hatte am 20. April 2017 einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung eingereicht, mit dem Puma sich gegen den Vertrieb des Schuhmodells „Stan Smith Boost“ richtete, also gegen die neueste Variante des Sneaker-Klassikers aus den sechziger Jahren. Begründet wurde der Antrag damit, dass die Sohle des „Stan Smith Boost“ angeblich zwei Gemeinschaftsgeschmacksmuster von Puma verletze. Auf Grund der von BP hinterlegten Schutzschrift für die adidas AG folgte das Landgericht Braunschweig allerdings nicht Pumas Antrag auf umgehenden Erlass einer Unterlassungsverfügung, sondern beraumte zunächst eine mündliche Verhandlung an. Nach ausführlicher Erörterung aller Argumente der Parteien teilte der Vorsitzende Richter mit, dass nach Ansicht der Kammer die beiden Gemeinschaftsgeschmacksmuster von Puma nicht durch das Modell „Stan Smith Boost“ verletzt würden. Puma folgte daher dem Vorschlag des Vorsitzenden den Verfügungsantrag zurückzunehmen, wird allerdings gleichwohl die Kosten des Verfahrens tragen müssen.
Der vorliegende Rechtsstreit reiht sich in eine Vielzahl von gerichtlichen Auseinandersetzungen zwischen Puma und adidas sowie zwischen Puma und der BASF SE ein, in denen es um diese Gemeinschaftsgeschmacksmuster bzw. um das Boost-Schuhsohlendesign und die Boost-Technologie geht. Insgesamt hat Puma bislang sieben verschiedene Boost-Schuhmodelle von adidas gerichtlich angegriffen, im Ergebnis ausnahmslos ohne Erfolg.
Vertreter für adidas (adidas AG und adidas International B.V.): BARDEHLE PAGENBERG (München)
Dr. Philipe Kutschke (Rechtsanwalt, Partner)
Dr. Hans Wegner (Patentanwalt, European Patent Attorney, Partner)
Simon Schopper (Rechtsanwalt)
Christof Wolpert (Inhouse)
Vertreter für die BASF SE (Nebenintervenientin auf Seiten von adidas): KNPZ Rechtsanwälte (Hamburg)
Professor Christian Klawitter (Rechtsanwalt)
Helge Erkelenz (Inhouse)
Vertreter Puma SE: Kanzlei Göhmann
Dr. Maximilian Schunke (Rechtsanwalt)
Neil Narriman (Inhouse)
LG Braunschweig, 9. Zivilkammer:
Vors. Richter Dr. Meyer