Pressemitteilung vom 11. November 2014
iVis Technologies (www.ivistechnologies.com) ist einer der weltweit führenden Hersteller von Geräten und Software für Augenoperationen. Der Schwerpunkt von iVis Technologies liegt dabei auf dem High-End Sektor der refraktiven Chirurgie. Ein Kernprodukt von iVis ist die iVis SuiteTM Plattform, ein ganz besonderes System aus drahtlos vernetzter und vollständig automatisierter Hardware und Software mit Web-basierter closed-loop Steuerung, das es Chirurgen erlaubt, berührungslose und für den jeweiligen Patienten maßgeschneiderte Trans-Epithel Operationen (cTenTM) zu planen und durchzuführen, die das Sehvermögen des Patienten optimieren und dabei die Invasivität und intraoperativen Risiken minimieren.
Für eine ihrer frühen Innovationen im Bereich der an den einzelnen Patienten angepassten Hornhaut-Chirurgie, reichte iVis Technologies eine europäische Patentanmeldung ein, die eine Priorität vom 12. Juli 1999 beansprucht. Mit ihrer Entscheidung vom 30. Oktober 2014 hat die Prüfungsabteilung des Europäischen Patentamts das europäische Patent 1 352 623 nun nach einem erfolgreichen Antrag auf Überprüfung durch die Große Beschwerdekammer erteilt. Der Antrag auf Überprüfung im vorliegenden Fall ist der erste erfolgreiche Antrag auf Überprüfung im Erteilungsverfahren und einer von nur vier erfolgreichen Anträgen auf Überprüfung überhaupt von über einhundert, über die bisher endgültig entschieden wurde. In den bislang drei erfolgreichen Anträgen, die jeweils in Einspruchsverfahren erfolgten, führte die Wiedereröffnung des Verfahrens jedoch stets zum Widerruf des jeweiligen Patents. Der vorliegende Fall ist dagegen der erste erfolgreiche Antrag auf Überprüfung, der auch zu einer positiven Endentscheidung für den Antragsteller führte.
Die Patentanmeldung wurde ursprünglich am 14. April 2011 wegen mangelnder Klarheit von der Technischen Beschwerdekammer des Europäischen Patentamts zurückgewiesen. BARDEHLE PAGENBERG reichte einen Antrag auf Überprüfung dieser Entscheidung durch die Große Beschwerdekammer mit der Begründung ein, dass ein schwerwiegender Verstoß gegen das Recht des Anmelders auf rechtliches Gehör vorlag. Auf diesen Antrag hin hob die Große Beschwerdekammer in ihrer Entscheidung R 15/11 vom 13. Mai 2013 die Entscheidung der Technischen Beschwerdekammer auf, eröffnete das Beschwerdeverfahren wieder und ordnete die Erstattung der Gebühr für den Antrag auf Überprüfung an.
Im wiedereröffneten Beschwerdeverfahren konnte BARDEHLE PAGENBERG die Gründe, die zur Zurückweisung der Anmeldung geführt hatten, entkräften und erreichte die Entscheidung der Beschwerdekammer, den Fall an die Prüfungsabteilung des Europäischen Patentamts mit der Maßgabe, das Patent zu erteilen, zurückzuverweisen.
Vertreter iVis Technologies:
BARDEHLE PAGENBERG (München):
Dr. Hans Wegner (Patentanwalt und European Patent Attorney, Partner)
Dr. Georg Anetsberger (Patentanwalt, Associate)