IVIS TECHNOLOGIES obsiegt mit BARDEHLE PAGENBERG im Patentverletzungsverfahren gegen SCHWIND eye-tech-solutions

Pressemitteilung vom 4. Januar 2017

Mit Urteil vom 29. November 2016 (Gerichtsaktenzeichen 2 O 44/16) entschied das Landgericht Mannheim, dass die SCHWIND eye-tech-solutions GmbH & Co. KG den deutschen Teil des europäischen Patents 1 428 470 der IVIS TECHNOLOGIES S.r.l. verletzt. Dieses Patent betrifft eine Vorrichtung zum Bestimmen und Abtragen eines Hornhautgewebevolumens einer Empfängerhornhaut für eine lamellare Hornhauttransplantation.

Die Lehre des europäischen Patents 1 428 470 der IVIS TECHNOLOGIES S.r.l. stellt einen Meilenstein hinsichtlich der Realisierung eines Systems dar, das lamellare Hornhauttransplantationen automatisiert und eine patientenspezifische Anpassung ermöglicht, um das chirurgischen Verfahren zu standardisieren und die Sehkraft des Patienten zu optimieren.

SCHWIND wurde unter anderem dazu verurteilt, in Deutschland die Herstellung sowie das Anbieten und Inverkehrbringen einer Kombination der Module AMARIS (Lasersystem), SIRIUS (Pachymetriesystem) und PALK-CAM (Software), die in den Schutzbereich des Patentanspruchs 1 fällt, zu unterlassen. Darüber hinaus entschied das Landgericht Mannheim, das Verletzungsverfahren nicht auszusetzen, da es keine überwiegende Wahrscheinlichkeit dafür prognostizieren konnte, dass das Klagepatent im anhängigen Einspruchsverfahren widerrufen wird (Beschwerdeaktenzeichen T 0747/15-3.2.02).

Die Beklagte hat gegen das Urteil beim Oberlandesgericht Karlsruhe Berufung eingelegt. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung von IVIS in Höhe von EUR 300.000 hinsichtlich des Unterlassungsanspruchs oder jeweils EUR 50.000 hinsichtlich des Anspruchs auf Auskunft und Rechnungslegung bzw. Rückruf und Entfernung aus den Vertriebswegen bzw. Vernichtung.

Weitere Details können dem hier abrufbaren Urteil des Landgerichts Mannheim entnommen werden.


Besondere Merkmale des Verfahrens:

Der italienische Teil des Klagepatents wurde in einem parallelen Verletzungsverfahren von IVIS vor dem Tribunale Torino (Gerichtsaktenzeichen 24794/2012) gegen SCHWIND geltend gemacht. Die Verletzungsklage wurde erstinstanzlich abgewiesen.

Vertreter für IVIS TECHNOLOGIES S.r.l.: BARDEHLE PAGENBERG (München)
Johannes Heselberger (Rechtsanwalt, European Patent Attorney, Stellv. Managing Partner)
Dr. Michael Kobler (Rechtsanwalt)
Dr. Hans Wegner (Patentanwalt, European Patent Attorney, Partner)
Dr. Georg Anetsberger (Patentanwalt, European Patent Attorney)

Vertreter für SCHWIND eye-tech-solutions GmbH & Co. KG:
KATHER AUGENSTEIN
(Düsseldorf)
Dr. Peter Kather (Rechtsanwalt)
Jonas Block (Rechtsanwalt)
Hofstetter, Schurack & Partner (München)
Dr. Alfons J. Hofstetter (Patentanwalt, European Patent Attorney)

Landgericht Mannheim, 2. Zivilkammer:
Dr. Kircher (Vorsitzender Richter), Dr. Weitz, Lehmeyer

Datum


Autor

Johannes Heselberger
Rechtsanwalt & European Patent Attorney, Vertreter vor dem EPG, Partner

Johannes Heselberger

Michael Kobler
Rechtsanwalt, Vertreter vor dem EPG, Counsel

Michael Kobler

Hans Wegner
Patentanwalt, European Patent Attorney, Of Counsel

Hans Wegner

Georg Anetsberger
Patentanwalt, European Patent Attorney, Vertreter vor dem EPG, Partner

Georg Anetsberger