Pressemitteilung vom 21. Juli 2026
BARDEHLE PAGENBERG hat für die Duesenfeld GmbH (Duesenfeld) einen wichtigen Erfolg zur Sicherung ihres Patentportfolios erzielt: Der 7. Nichtigkeitssenat des Bundespatentgerichts hat mit Urteil von 14. Juli 2026 (Az. 7 Ni 12/24 (EP)) eine Nichtigkeitsklage der No Canary GmbH (No Canary) gegen den deutschen Teil des europäischen Patents 3 312 922 (EP’922) von Duesenfeld in vollem Umfang abgewiesen.
Das angefochtene Patent bezieht sich auf ein Niedertemperatur-Vakuumtrocknungsverfahren und spielt eine Schlüsselrolle bei der Wiederverwendung von Lithium-Ionen-Batterien und dem Recycling von Rohstoffen wie Kobalt, Nickel und Lithium. Im Gegensatz zu herkömmlichen Verfahren verhindert das Verfahren von Duesenfeld die Bildung von gefährlichem Fluorwasserstoff und ermöglicht die Rückgewinnung hochreiner Lösungsmittel, wobei die Lithiumsalze in ihrer ursprünglichen chemischen Form (LiPF₆) erhalten bleiben. Das Niedrigtemperaturverfahren reduziert den Energieverbrauch und sorgt für eine positive CO₂-Bilanz. Diese Vorteile machen das Verfahren von Duesenfeld einzigartig, was durch die Tatsache bestätigt wird, dass das Unternehmen diese Innovation erfolgreich vom Konzept bis zur kommerziellen Anwendung umgesetzt hat – derzeit befinden sich drei Großanlagen in Europa in der Inbetriebnahme.
Das Urteil dürfte – ungeachtet der Möglichkeit einer Berufung – über das Nichtigkeitsverfahren hinaus Bedeutung haben: Duesenfeld lizenziert seine Technologie weltweit und kann sein Patentportfolio nunmehr effektiver gegenüber unlizenzierten Wettbewerbern durchsetzen.
Zwischen Duesenfeld und No Canary ist derzeit ein Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf anhängig, in dem um die Verletzung des EP‘922 durch No Canary gestritten wird. Vor kurzem erließ das Oberlandesgericht Düsseldorf einen Beweisbeschluss zur Verletzungsfrage. Ein erstinstanzliches Urteil, mit dem die Verletzungsklage noch abgewiesen worden war, ist damit überholt. Der vom Bundespatentgericht nunmehr bestätigte Rechtsbestand von EP‘922 wird Duesenfeld auch insoweit zusätzlichen Rückenwind verleihen.
Vertreter der Duesenfeld GmbH:
BARDEHLE PAGENBERG (München)
Prof. Dr. Tilman Müller-Stoy (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz, Wirtschaftsmediator (MuCDR), Vertreter vor dem EPG, Partner)
Dr. Axel B Berger (Patentanwalt, European Patent Attorney, Vertreter vor dem EPG, Partner)
Dr. Sabine Kossak (Patentanwältin, European Patent Attorney, European Trademark and Design Attorney, Vertreterin vor dem EPG, Counsel)
Dr. Kerstin Galler (Rechtsanwältin, Vertreterin vor dem EPG, Counsel)
Dr. Markus Ackermann (Patentanwalt, European Patent Attorney, Vertreter vor dem EPG, Senior Associate)
Dr. Jasmin Brieske (Rechtsanwältin, Associate)
Gramm, Lins & Partner (Braunschweig)
Dr. Jan Manfred Plöger (Patentanwalt, European Patent Attorney, European Trademark and Design Attorney, Vertreter vor dem EPG, Partner)
Vertreter der No Canary GmbH:
Jabbusch Siekmann & Wasiljeff (Bremen)
Johannes M.B. Wasiljeff (Patentanwalt),
Hoyng Rokh Monegier (München und Düsseldorf)
Klaus Haft (Rechtsanwalt)
Dr. Alexander Lukas (Rechtsanwalt)
Glade Michel Wirtz (Düsseldorf)
Dr. Jan Hermes (Rechtsanwalt)
Bundespatentgericht, 7. Senat (Nichtigkeitssenat)
Pekarek (Vorsitzende Richterin)
Dr. von Hartz (Richter)
Wiegele (Richter, Dipl.-Ing.)
Dr. Deibele (Richterin, Dipl.-Chem.)
Niedernhuber (Richterin, Dipl.-Ing. Univ.)




