Pressemitteilung vom 14. August 2024
Das Bundespatentgericht bestätigt seine vorläufige Einschätzung und entscheidet, dass das Patent EP 2 291 033 von KPN in dem gegen Xiaomi geltend gemachten Umfang nichtig ist.
Am 14.04.2022 verklagte Koninklijke KPN N.V. (KPN) die Xiaomi Technology Germany GmbH (Xiaomi) vor dem Landgericht Düsseldorf wegen angeblicher Verletzung des Patents EP 2 291 033 (EP’033) unter anderem durch bestimmte Xiaomi-Smartphones (Az. 4b O 26/22). KPN machte geltend, EP’033 sei im Hinblick auf den LTE- und NR-Mobilfunkstandard essenziell.
Am 31.10.2022 reagierte Xiaomi mit Nichtverletzungs-, FRAND- und Nichtigkeitseinwänden und reichte beim Bundespatentgericht in München eine Nichtigkeitsklage gegen den deutschen Teil von EP’033 ein, die den geltend gemachten Endgeräteanspruch angriff (Az. 4 Ni 88/22 (EP)).
Im September 2023 wies das Bundespatentgericht bereits in seinem qualifizierten Hinweis nach § 83 PatG darauf hin, dass es den Endgeräteanspruch gegenüber dem Stand der Technik für naheliegend erachte, obwohl der gegen Xiaomi geltend gemachte Anspruch ein früheres europäisches Einspruchsverfahren durch einen Dritten überstanden hatte. Das führte zu einer Aussetzung des Verletzungsverfahrens.
Am 06.08.2024 fand die mündliche Verhandlung im Nichtigkeitsverfahren zwischen Xiaomi und KPN statt, das in der Zwischenzeit mit dem parallelen Nichtigkeitsverfahren der OROPE Germany GmbH (OROPE) gegen EP'033 (ursprüngliches Az. 73/22) verbunden worden war. Am Ende der mündlichen Verhandlung erklärte das Bundespatentgericht den angegriffenen Endgeräteanspruch für nichtig. KPN war es nicht gelungen, den Anspruch zu verteidigen, auch nicht in Form eines der zwölf gestellten Hilfsanträge.
KPN hat die Möglichkeit, gegen das Urteil Berufung einzulegen. Die Zustellung der schriftlichen Urteilsbegründung steht noch aus; es scheint aber, dass das Bundespatentgericht den von BARDEHLE PAGENBERG und Xiaomi vorgetragenen Argumenten im Wesentlichen vollständig gefolgt ist.
Vertreter von Xiaomi: BARDEHLE PAGENBERG (München):
Dr. Marius Fischer (Patentanwalt, European Patent Attorney, Vertreter vor dem EPG)
Prof. Dr. Tilman Müller-Stoy (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz, Wirtschaftsmediator (MuCDR), Vertreter vor dem EPG, Partner)
Dr. Jan Bösing (Rechtsanwalt, Vertreter vor dem EPG, Partner)
Vertreter von KPN:
Axel Verhauwen, Krieger Mes Graf v. d. Groeben
Nazim Söylemezoglu, Bauer Vorberg Kayser
Vertreter von OROPE:
Dr. Constantin Kurtz, KLAKA
Dr. Martin Thimm, Gulde & Partner
Bundespatentgericht, 4. Nichtigkeitssenat:
Vorsitzender Richter Werner