IP Fachbroschüre
Was Sie schon immer über diesen Beruf wissen wollten
BARDEHLE PAGENBERG vereinigt durch die enge Zusammenarbeit von Patent- und Rechtsanwältinnen und -anwälten seit ihrer Gründung erfolgreich juristische und technische Kompetenz unter einem Dach.
Gegründet im Jahr 1977 in München, dem Sitz des Europäischen Patentamts, des Deutschen Patent- und Markenamts und des Bundespatentgerichts, hat die Kanzlei seitdem ein erstklassiges Renommee beim Schutz des Geistigen Eigentums. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf den patent- und markenstreitigen Verfahren.
Rechtsgebiete/Tätigkeitsbereiche
Unsere Anwältinnen und Anwälte beraten in allen Fragen des Geistigen Eigentums. Deutsche und internationale Unternehmen werden bei der Anmeldung von gewerblichen Schutzrechten ebenso wie bei der Durchführung streitiger Verfahren auf allen Gebieten des Gewerblichen Rechtsschutzes vertreten.
Heute betreuen 30 Partnerinnen und Partner, insgesamt etwa 70 Anwältinnen und Anwälte und über 240 Mitarbeitende an vier europäischen Standorten (München, Düsseldorf, Paris und Barcelona) einen hochrangigen Mandantenstamm, der aus internationaler und deutscher Industrie, aber auch aus mittelständischen Unternehmen oder Einzelerfinderinnen und -erfindern besteht.
Die Kanzlei BARDEHLE PAGENBERG versteht sich dabei als erstklassiger Dienstleister sowohl bei der Anmeldung von Patenten, Marken und Designs der Mandanten als auch bei deren späterer Durchsetzung gegenüber Wettbewerbern zum Aufbau und der Sicherung von globalen Marktpositionen. Dem Schutz des Geistigen Eigentums und dem Kampf gegen Nachahmung und Produktpiraterie hat man sich bei BARDEHLE PAGENBERG mit Leidenschaft verschrieben.
Der folgende Fragenkatalog gibt einen ersten Überblick über das Berufsbild von Patentanwältinnen und -anwälten.
Beim Schutz des Geistigen Eigentums und somit im Kampf gegen die Nachahmung innovativer Ideen stellen Sie als Patentanwältin oder -anwalt Ihre Kompetenz an der Schnittstelle zwischen Technik und Recht unter Beweis.
2.1 Warum soll ich Patentanwältin bzw. -anwalt werden?
Weil diese Entscheidung eine berufliche Herausforderung der besonderen Art darstellt: Sie bringen Ihr technisches Wissen ein und bekommen tiefe Einblicke in die neuesten Anwendungen in einer Vielzahl technischer Fachgebiete:
Technische Bereiche
Eine Erweiterung Ihrer Perspektive und attraktive Einkommensmöglichkeiten bilden eine echte Alternative zur Tätigkeit in der Industrie oder Wissenschaft.
2.2 Wo können Patentanwältinnen und -anwälte ihre Mandanten vertreten?
Die Vertretungsbefugnisse von Patentanwältinnen und -anwälten sind vielfältig und umfangreich. Sie können Ihre Mandanten in allen Belangen des gewerblichen Rechtsschutzes in Deutschland vertreten. Sie argumentieren nicht nur vor dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA), dem Bundespatentgericht (BPatG) und in bestimmten Fällen sogar vor dem Bundesgerichtshof (BGH) ob eine Erfindung, eine Marke oder ein Design geschützt werden kann, sondern im Team mit Rechtsanwältinnen und -anwälten sorgen Sie dafür, dass die Landgerichte, Oberlandesgerichte und auch der Bundesgerichtshof richtig entscheiden, ob ein Schutzrecht verletzt wird.
Sobald Sie als Patentanwältin oder -anwalt zugelassen wurden, können Sie bezüglich Marken und Designs auch auf europäischer Ebene vertreten, nämlich vor dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO).
Für europäische Patente ist das Europäische Patentamt zuständig, für das allerdings eine separate Eignungsprüfung abgelegt werden muss. Diese besteht aus einer Vorprüfung und einer Hauptprüfung, zu denen man zwei beziehungsweise drei Jahre nach dem Start der Ausbildung zur Patentanwältin oder zum Patentanwalt das erste Mal antreten darf.
2.3 Welche fachlichen Voraussetzungen benötige ich für den Beruf der Patentanwältin bzw. des Patentanwalts?
Patentanwältinnen und -anwälte sind durch ihre technische Befähigung in der Lage komplexe technische Sachverhalte zu erfassen. Die technische Befähigung setzt sich zusammen aus einem naturwissenschaftlichen / technischen Studium und einem Jahr praktischer technischer Tätigkeit. Letztere kann beispielsweise durch Vollzeitarbeit in der Industrie oder wissenschaftliche Tätigkeit an einem technischen Lehrstuhl einer Hochschule (beispielsweise wissenschaftliche Mitarbeit während einer Promotion) nachgewiesen werden.
2.4 Brauche ich als Patentanwältin bzw. -anwalt ein Jurastudium?
Nein! Ein mindestens 26-monatiges Training „on the Job“ in einer Patentanwaltskanzlei, ergänzt durch eine mehrmonatige Ausbildung beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) und beim Bundespatentgericht (BPatG) in München, zusätzlich zu Ihrem exzellenten Hochschulabschluss, macht Sie fit für den Beruf an der Schnittstelle zwischen Technik und Recht. Die juristischen Kenntnisse eignen Sie sich durch ein begleitendes Fernstudium im allgemeinen Recht an der FernUni Hagen an.
2.5 Was bietet BARDEHLE PAGENBERG studienbegleitend?
Eine breite Auswahl: Regelmäßige Informationsveranstaltungen zum Berufsbild von Patentanwältinnen und -anwälten in unserer Kanzlei, Teilnahme an Absolventenveranstaltungen, bedarfsgerecht alles von „Schnuppertagen“ für interessierte Studierende oder Absolventinnen und Absolventen bis hin zu mehrwöchigen Praktika sowie ein zweijähriges Seminarprogramm, die „BARDEHLE PAGENBERG IP Akademie“ (in Präsenz an unserem Standort in München oder online), deren Lehrveranstaltungen sowohl auf die deutsche Abschlussprüfung als auch die Europäische Eignungsprüfung vor dem Europäischen Patentamt vorbereiten.
2.6 Welche Fähigkeiten braucht man neben der fachlichen Eignung?
Geschick in der Formulierung von technisch anspruchsvollen Sachverhalten in Deutsch und Englisch. Die Fähigkeit technisch hochkomplexe Sachverhalte, wie sie sich zum Beispiel aus Prototypen, technischen Zeichnungen oder Beschreibungen ergeben, zu verstehen und Laien verständlich zu erklären. Präzision und Genauigkeit, ohne dabei an Schnelligkeit zu verlieren. Bereitschaft und Freude daran, über den fachlichen Horizont hinauszugehen, die eigene Expertise auf technisch angrenzende oder ganz neue Bereiche zu erweitern.
2.7 Werde ich zum Papiertiger im Paragraphen-Dschungel?
Im Gegenteil: Der direkte Bezug zur Technik gehört zur täglichen Arbeit von Patentanwältinnen und -anwälten. Sie lernen neueste High-Tech-Entwicklungen aus erster Hand kennen, oft Jahre bevor die patentierte Technologie in marktfähige Produkte mündet. Ihre Aufgabe ist der effektive Innovationsschutz. Die Herausforderung dabei ist das schnelle Erfassen und Verstehen neuester Erfindungen aus einer Vielzahl von technischen Gebieten.
2.8 Bekomme ich Kontakte zur internationalen Forschung und Entwicklung?
Schon in der Anfangszeit kommunizieren Sie mit Mandantinnen und Mandanten aus Forschung und Industrie aus USA, Asien und Europa. In kaum einem Bereich sind die Herausforderungen der Globalisierung so greifbar, wie beim Schutz des Geistigen Eigentums. Engagieren Sie sich im Kampf gegen Patentverletzung, Produktpiraterie und Reverse Engineering!
2.9 Wie sind die Verdienstmöglichkeiten und Aufstiegschancen?
Ausgezeichnet! Eine erfolgreiche Karriere als Patentanwältin oder -anwalt ist mehr als nur ein lukrativer Job.
In einer Kanzlei können Sie in einer zukunftssicheren Branche unternehmerisch tätig werden. Wenn Sie nach der Ausbildung in die Industrie wechseln, können Sie als Patentanwältin oder -anwalt dort maßgeblich an der strategischen Ausrichtung des Gesamtunternehmens mitwirken.
2.10 Wie läuft das Bewerbungsverfahren ab?
Denkbar einfach: Sie informieren sich auf unserer Website über unsere technischen und rechtlichen Schwerpunkte und ersehen dort auch die aktuellen Vakanzen. Ihre anschließende Bewerbung überzeugt uns davon, dass wir einfach mit Ihnen sprechen müssen. In einem persönlichen Interview finden das gegenseitige Vorstellen und die Klärung weiterer Details statt. Wir achten sehr darauf, dass die „Chemie“ stimmt und fällen dann rasch eine Entscheidung.
2.11 Wo finde ich weitere Informationen ?
Für die allgemeinen Belange von Patentanwältinnen und -anwälten ist die Patentanwaltskammer (https://www.patentanwalt.de/de) zuständig.
Die Entscheidung über die Zulassung zur Ausbildung zur Patentanwältin bzw. zum Patentanwalt fällt in die Zuständigkeit des Deutschen Patent- und Markenamtes (https://www.dpma.de/dpma/wir_ueber_uns/weitere_aufgaben/patentanwaltsausbildung/index.html). Näheres zur Ausbildung regeln die Patentanwaltsordnung (PAO; http://www.gesetze-im-internet.de/patanwo/index.html) und die Patentanwaltsausbildungs- und -prüfungsverordnung (PatAnwAPrV; http://www.gesetze-im-internet.de/patanwaprv/index.html). Beispielsweise sind dort die Eingangsvoraussetzungen zur Patentanwaltsausbildung in §§ 5 bis 7 PAO geregelt, während die §§ 1 bis 4 der PatAnwAPrV formale Aspekte der Zulassung zur Ausbildung regeln.