IP Fachbroschüre
Durch erfolgreiche Grenzbeschlagnahmeanträge kann die Ein- und Ausfuhr von schutzrechtsverletzenden Waren bereits an den Außengrenzen der EU oder Deutschlands verhindert werden. Grenzbeschlagnahme-anträge stellen damit insbesondere bei noch unbekannten Verletzungsfällen ein gutes Hilfsmittel zur effektiven Durchsetzung von gewerblichen Schutzrechten dar. Darüber hinaus können sie flankierend zu gerichtlichen Verletzungsverfahren eingesetzt werden. Die vorliegende Broschüre soll einen ersten Überblick über die Voraussetzungen und Möglichkeiten von Grenzbeschlagnahmeanträgen geben.
Im Rahmen der Grenzbeschlagnahme haben Schutzrechtsinhaber die Möglichkeit, die Ein- und Ausfuhr sowie den Vertrieb von rechtsverletzenden Waren in der Europäischen Union („EU“) und Deutschland zu verhindern, ohne dass hierzu die Identität der beteiligten Personen oder der tatsächliche Vertrieb der verletzenden Waren bekannt sein muss.
Die Grenzbeschlagnahme kann aber auch gegen dem Rechtsinhaber bekannte Verletzer ein wirkungsvolles Mittel zur Schutzrechtsdurchsetzung sein. Zum einen, weil die Waren vergleichsweise einfach bereits an den Außengrenzen aufgehalten werden können, zum anderen, weil die erfolgreiche Festsetzung der Waren und die damit drohende Vernichtung der Waren den Schutzrechtsinhaber in eine komfortable Lage für etwaige Vergleichsverhandlungen mit dem Verletzer bringen kann.
Die Zahl der Aufgriffe durch den deutschen Zoll ist sehr hoch. Der Mittelwert der Aufgriffe in den Jahren 2019 bis 2021 liegt bei über 25.000, wobei über 3.000.000 Waren mit einem Wert von knapp 225 Millionen Euro pro Jahr beschlagnahmt wurden. Betrachtet man den Wert der beschlagnahmten Waren, so führten persönliche Gegenstände, z. B. Schmuck, Uhren, Brillen, Taschen etc., die „Hitliste“ 2021 an. Der größte Teil der beschlagnahmten Waren entfiel auf Markenverletzungen, danach folgen Designverletzungen, deren Anteil stetig zunimmt. Die Herkunft der Ware ist überwiegend aus Fernost. Die Aufgriffe gehen auf die Zusammenarbeit der Zollbehörden mit etwa 900 Schutzrechtsinhabern zurück. 2019 wurden dabei über 1.200 Anträge auf Grenzbeschlagnahme gestellt.