Microsoft gewinnt Patentverletzungsverfahren gegen Motorola: BARDEHLE PAGENBERG erwirkt vorläufig vollstreckbaren Unterlassungstitel für Microsoft

Pressemitteilung vom 27. September 2012

Microsoft Corporation, einer der führenden Entwickler und Hersteller von Computertechnologien, hat in zwei Patentverletzungsverfahren vor dem Landgericht München I erstinstanzlich obsiegt und einen Unterlassungstitel gegen die Motorola Mobility Inc. sowie deren deutsche Vertriebsgesellschaft Motorola Mobility Germany GmbH erwirkt (7 O 19334/11 und 7 O 19335/11).

Gegenstand der Verfahren war die Verletzung des für die Microsoft Corporation eingetragenen europäischen Patents EP 1 304 891 B1, betreffend den „Austausch von mehrteiligen Nachrichten zwischen Mobilfunkgeräten mit Hilfe einer Standardschnittstelle“, durch verschiedene von Motorola hergestellte und vertriebene Mobiltelefon- und Smartphone-Modelle mit dem Betriebssystem „Android“. Kurz gesagt betrifft das Klagepatent die Verarbeitung überlanger SMS.

Am 2. September 2011 hatte BARDEHLE PAGENBERG für Microsoft Klage beim Landgericht München I eingereicht. Mit Urteilen vom 24. und 25. Mai 2012 erkannte die 7. Zivilkammer des Landgerichts München I auf eine Verletzung des Klagepatents EP 1 304 891 B1 durch die angegriffenen Geräte und untersagte der inzwischen zu Google gehörenden Beklagten Motorola den weiteren Vertrieb dieser Geräte in Deutschland. Der Unterlassungstitel ist für Microsoft gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Gegen beide Urteile steht Motorola die Berufung offen. Unter dem Eindruck der Verletzungsklage hatte Motorola Nichtigkeitsklage zum Bundespatentgericht gegen das Klagepatent erhoben, über die noch nicht entschieden ist. Der Antrag von Motorola, die Verletzungsverfahren bis zu einer Entscheidung über die Nichtigkeitsklage auszusetzen, blieb vor dem Landgericht München I erfolglos.

Es handelt sich hierbei um die ersten Urteile in einer Serie von Patentverletzungsklagen von Microsoft gegen Motorola vor dem Landgericht München I und um die erste Entscheidung in einem gegen Motorola geführten Patentverletzungsverfahren seit dem Vollzug der Übernahme von Motorola durch Google, der am 22. Mai 2012 öffentlich wurde.

Vertreter Microsoft Corporation:

BARDEHLE PAGENBERG (München):
Dr. Tilman Müller-Stoy (Rechtsanwalt, Partner),
Peter K. Hess (Patentanwalt, Partner),
Dr. Niels Malkomes (Patentanwalt),
Nadine Heiartz (Rechtsanwältin),
Dr. Sebastian Stier (European Patent Attorney, Counsel).

Vertreter Motorola:

quinn emanuel (Mannheim): Dr. Marcus Grosch (Rechtsanwalt), Michael Krenz (Rechtsanwalt), Joachim Lehnhardt (Rechtsanwalt)

Landgericht München I (7. Zivilkammer):

Dr. Peter Guntz (Vorsitzender Richter)

Datum


Autor

Tilman Müller-Stoy
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz, Wirtschaftsmediator (MuCDR), Vertreter vor dem EPG, Partner

Tilman Müller-Stoy

Peter Hess †
Patentanwalt, European Patent Attorney, Managing Partner

Peter Hess †

Niels Malkomes
Patentanwalt, European Patent Attorney, Vertreter vor dem EPG, Partner*

Niels Malkomes

Nadine Westermeyer
Rechtsanwältin, Vertreterin vor dem EPG, Partner*

Nadine Westermeyer