Pressemitteilung vom 18. Dezember 2023
Die HUK-COBURG Haftpflicht-Unterstützungs-Kasse kraftfahrender Beamter Deutschlands auf Gegenseitigkeit in Coburg („HUK-COBURG“) hat sich mit einer Nichtigkeitsklage vor dem Bundespatentgericht gegen den deutschen Teil des Europäischen Patents 2 171 673 B 1(„Streitpatent“) der Appy Risk Technologies Ltd. („Appy“) aus Großbritannien durchgesetzt.
Das Streitpatent betrifft die Aufzeichnung und Übermittlung von Fahreigenschaften unter Verwendung einer Fahrzeugeinheit und eines Mobilgeräts zur Bestimmung von Versicherungskosten für einen versicherten Benutzer. Das Bundespatentgericht folgte im Ergebnis der Argumentation der HUK-COBURG und hat das Streitpatent in der mündlichen Verhandlung am 28. November 2023 vollumfänglich – einschließlich sämtlicher von Appy gestellter Hilfsanträge – widerrufen. Gegen dieses Urteil kann Appy Berufung beim Bundesgerichtshof einlegen. Die schriftliche Urteilsbegründung steht noch aus.
Dies ist bereits der zweite Erfolg der HUK-COBURG mit BARDEHLE PAGENBERG gegen Appy, nachdem bereits die von Appy eingereichte Verletzungsklage gegen die HUK-COBURG und zwei weitere Gesellschaften der HUK-Unternehmensgruppe wegen angeblicher Verletzung des deutschen Teils des Streitpatents durch das Produkt „Telematik-Plus“ sowie entsprechende Komponenten zur Nutzung dieses Produkts nach Abmahnung vom Landgericht Düsseldorf abgewiesen wurde (siehe unsere Mitteilung vom 23. Februar 2023). Zwar ist hiergegen eine Berufung beim Oberlandesgericht Düsseldorf anhängig. Es ist jedoch mit hoher Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass die Berufung von Appy entweder zurückgewiesen wird oder das Verletzungsverfahren aufgrund des Widerrufs des Streitpatents jedenfalls so lange ausgesetzt wird, bis eine rechtskräftige Entscheidung im Nichtigkeitsverfahren ergeht.
Representatives of HUK-Coburg: BARDEHLE PAGENBERG (München):
Dr. Patrick Heckeler (Lead; Patentanwalt, European Patent Attorney, Partner*)
Dr. Stefan Lieck (Lead; Rechtsanwalt, Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz, Partner*)
Daniel Werner (Patentanwalt, European Patent Attorney)
Dr. Dominik Woll (Rechtsanwalt, Counsel)
Vertreter von Appy Risk Technologies Ltd.:
Cohausz & Florack (Düsseldorf)
Matthias Waters (Lead; Patentanwalt)
Dr. Martin Rütten (Patentanwalt)
Kather Augenstein (Düsseldorf)
Dr. Christof Augenstein (Rechtsanwalt)
Dr. Katharina Brandt (Rechtsanwältin)
5. Nichtigkeitssenat des Bundespatentgerichts:
Vorsitzender Richter Schramm