Drei Gesellschaften der HUK-Coburg Unternehmensgruppe („HUK“) haben sich erfolgreich gegen einen Angriff durch die Appy Risk Technologies Ltd. („Appy“) aus Großbritannien zur Wehr gesetzt.
Die HUK wurde von Appy wegen angeblicher Verletzung des deutschen Teils des Europäischen Patents EP 2 171 673 B1 zunächst abgemahnt und sodann vor dem Landgericht Düsseldorf verklagt. Angegriffen wurde das Produkt „Telematik-Plus“ sowie entsprechende Komponenten zur Nutzung dieses Produkts. Bei Telematik-Plus handelt es sich um einen besonderen Kfz-Versicherungstarifzusatz, mit dem Versicherungsnehmer abhängig von ihrer Fahrweise Rabatte auf ihre Versicherungsprämie erhalten können.
Mit Urteil vom 15. Februar 2023 folgte die 4b-Kammer des Landgerichts Düsseldorf der Nichtverletzungsargumentation der HUK und wies die Verletzungsklage vollumfänglich ab. Ob Appy gegen das Urteil Berufung einlegt, ist derzeit nicht absehbar, da die Berufungsfrist noch nicht abgelaufen ist.
Darüber hinaus hat die HUK im Februar 2022 Nichtigkeitsklage gegen das vorgenannte Patent beim Bundespatentgericht eingereicht. Es gibt bislang weder einen qualifizierten Hinweis noch einen Termin zur mündlichen Verhandlung. Nach diesseitiger Einschätzung wird das Patent jedoch mit hoher Wahrscheinlichkeit vollumfänglich vernichtet werden.
Vertreter der HUK-Coburg Unternehmensgruppe: BARDEHLE PAGENBERG (München):
Dr. Stefan Lieck (Lead; Rechtsanwalt, Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz, Partner*)
Dr. Dominik Woll (Rechtsanwalt, Counsel)
Dr. Patrick Heckeler (Lead; Patentanwalt, European Patent Attorney, Partner*)
Daniel Werner (Patentanwalt, European Patent Attorney)
Vertreter von Appy Risk Technologies Ltd.: Kather Augenstein (Düsseldorf)
Dr. Christof Augenstein (Lead; Rechtsanwalt)
Dr. Katharina Brandt (Rechtsanwältin)
Dr. Martin Rütten (Patentanwalt)
Landgericht Düsseldorf (4b-Kammer):
Dr. Voß (Vorsitzender)
Dr. Nottmeier (Beisitzerin)
Dr. Schröder (Beisitzerin)