Pressemitteilung vom 20. Juni 2012
Nach erstinstanzlicher Abweisung einer parallelen Verletzungsklage wegen Nichtverletzung betreffend Thomson Licensing’s europäisches Patent EP 1 046 281 B1 (Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 20. Dezember 2011 – 4b O 180/11; Berufung anhängig) hat nun auch das Bundespatentgericht zugunsten von Vestel entschieden und das Patent auf die Nichtigkeitsklage der Vestel Germany GmbH mit Wirkung für das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland für nichtig erklärt (Urteil vom 20. Juni 2012 – 5 Ni 57/10 [EP]). Thomson Licensing kann hiergegen Berufung zum Bundesgerichtshof einlegen. Das Patent betrifft im Bereich der digitalen Fernsehtechnologie eine spezielle Verzögerungstechnik, durch die die Synchronisation von Bild und Ton bei Fernsehgeräten mit analogem und digitalem Hybrid-Tuner erzielt werden soll.
Die Vestel Gruppe ist einer der weltweit führenden Entwickler und Hersteller von Unterhaltungselektronik und Haushaltstechnik mit Ursprungssitz in der Türkei. Thomson Licensing hält und lizensiert umfangreiche Patentportfolios, unter anderem in den Bereichen der analogen und digitalen Fernsehtechnologie. Das Landgericht Düsseldorf und das Bundespatentgericht waren in der jüngeren Vergangenheit bereits mit parallelen Verletzungs- und Rechtsbestandsverfahren wegen sechs Patenten aus dem Lizenzprogramm der Thomson Licensing für analoge Fernsehgeräte befasst.
In der aktuellen Auseinandersetzung um digitale Fernsehtechnologie übernahm nun BARDEHLE PAGENBERG die rechts- und patentanwaltliche Vertretung der Vestel Gruppe. Zwischen den Parteien ist aktuell je ein weiteres paralleles Verletzungs- und Nichtigkeitsverfahren vor dem Landgericht Düsseldorf bzw. dem Bundespatentgericht betreffend das europäische Patent EP 0 679 028 B1 anhängig. Erstinstanzliche Entscheidungen stehen hier noch aus.
Vertreter Vestel Gruppe:
BARDEHLE PAGENBERG (München):
Johannes Heselberger (Rechtsanwalt, European Patent Attorney, Partner),
Dr. Tilman Müller-Stoy (Rechtsanwalt, Partner),
Alexander Wunsch (Patentanwalt, Partner),
Dr. Thomas Gniadek (Rechtsanwalt)
Vertreter Thomson Licensing:
Rospatt Osten Pross (Düsseldorf): Dr. Henrik Timmann (Rechtsanwalt)
Uexküll & Stolberg (Hamburg): Dr. Felix Landry (Patentanwalt)
Bundespatentgericht (5. Nichtigkeitssenat):
Petra Martens (stellv. Vorsitzende Richterin)
Landgericht Düsseldorf (4b. Zivilkammer):
Ulrike Voß (Vorsitzende Richterin)