Oberlandesgericht Köln: „Milka“ verteidigt sich erfolgreich gegen Vorwurf der Verletzung von „Ritter“-3D-Marke

Pressemitteilung März 2012

BARDEHLE PAGENBERG hat die Kraft Foods Deutschland GmbH, Bremen, erfolgreich gegen den Vorwurf der Verletzung von Markenrechten der Ritter Schönbuch Vermögensverwaltungs GmbH & Co. KG, Waldenbuch, sowie gegen den Vorwurf unlauteren Wettbewerbs verteidigt. Das Oberlandesgericht Köln änderte das erstinstanzliche Urteil vom 30. Juni 2011 – 31 O 478/10 – ab und wies Klage und Anschlussberufung der Klägerin insgesamt ab (Urteil vom 30. März 2012 – 6 U 159/11). Die Revision zum Bundesgerichtshof wurde nicht zugelassen; die Klägerin kann insoweit jedoch Nichtzulassungsbeschwerde einlegen.

Kraft Foods brachte 2010 Schokoladentafeln auf den Markt, bei denen zwei 40-g-Schokoladentafeln in einer Doppelpackung zusammengefasst waren. Durch eine Perforierung in der Mitte ließ sich die Doppelpackung in zwei einzelne, gleich große Hälften trennen. Die Verpackung der Tafeln war weitgehend in der Farbe Lila gehalten und trug die Aufschrift „Milka“. Außerdem war die „Lila Kuh“ darauf abgebildet. Ritter beanstandete die Form der Doppelpackung insbesondere als Verletzung ihrer als 3-D-Marke eingetragenen, quadratischen Verpackungsform und machte insoweit zum einen Verwechslungsgefahr, zum anderen eine Verwässerung der Unterscheidungskraft der Marke geltend.

Das Oberlandesgericht Köln schloss sich – anders als die Vorinstanz – dieser Sicht jedoch nicht an. Die Verwendung der Doppelverpackung führe in der Verbraucherwahrnehmung zu einem „ganz erheblichen Abstand“ von der Ritter-Formmarke und „weite sich zur Zeichenunähnlichkeit“, da die Aufmerksamkeit der Verbraucher statt durch die Form durch andere kennzeichnende Farb-, Wort- und Bildelemente in Anspruch genommen werde. Insoweit stützte sich der Senat insbesondere auf von Kraft Foods vorgelegte Verbraucherumfragen, wonach „kein relevanter Teil der Durchschnittsverbraucher“ eine „hinreichend intensive gedankliche Verknüpfung“ zwischen der „Milka“-Doppelverpackung und der Ritter-Marke herstelle.

Vertreter Kraft Foods Deutschland GmbH:

BARDEHLE PAGENBERG (München):
Dr. Henning Hartwig (Rechtsanwalt, Partner),
Dr. Alexander von Mühlendahl, J.D., LL.M. (Rechtsanwalt),
Dr. Philipe Kutschke (Rechtsanwalt)

Vertreter Ritter Schönbuch GmbH & Co. KG:

Gleiss Lutz (Stuttgart): Dr. Andreas Schabenberger (Rechtsanwalt)

Oberlandesgericht Köln (6. Zivilsenat):

Hubertus Nolte (Vorsitzender Richter)

Datum


Autor

Henning Hartwig
Rechtsanwalt, Partner*

Henning Hartwig

Philipe Kutschke
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz, Wirtschaftsmediator (MuCDR), Partner

Philipe Kutschke