Pressemitteilung vom 30.05.2014
BARDEHLE PAGENBERG hat in einer Reihe paralleler Verfahren wegen Nichtigkeit eines Gemeinschaftsgeschmacksmusters erfolgreich vor der Nichtigkeitsabteilung des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt (HABM) im spanischen Alicante die Rechtsbeständigkeit von 13 eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmustern angefochten (Aktenzeichen ICD 9050 – 9062). Die Verfahren waren im Namen der Industex SL, einem führenden Unternehmen aus dem spanischen Barcelona auf dem Gebiet des „Direct Response Television Marketing“ (vertreten von BARDEHLE PAGENBERG), gegen Blue Gentian, LLC, Florida, USA, angestrengt worden. Die angegriffenen Gemeinschaftsgeschmacksmuster waren für Schläuche eingetragen worden, beanspruchten die Priorität entsprechender US-amerikanischer Design-Patentanmeldungen und zeigten, mittels jeweils einer Ansicht, entweder den gesamten Schlauch oder Teile davon (in Schwarz-Weiß bzw. in Farbe).
Mit Entscheidungen vom 15. Mai bzw. 19. Mai 2014 erklärte die Nichtigkeitsabteilung die angefochtenen Designs für nichtig. Das HABM befand, dass der von Industex vorgelegte Formenschatz – dieser bezog sich auf Gymnastikbänder – bei der Beurteilung von Neuheit und Eigenart der 13 Designs zu berücksichtigen sei. Das Amt folgte der Argumentation von BARDEHLE PAGENBERG, dass die Erzeugnisangabe der angegriffenen Gemeinschaftsgeschmacksmuster (hier: „Schläuche“) deren Schutzumfang als solchen nicht beeinträchtigt mit der Folge, dass ein Gemeinschaftsgeschmacksmuster „(…) auch bei solchen Produkten verwendet werden kann, die nicht in der Anmeldung angegeben sind, vorausgesetzt, die Merkmale des Designs sind austauschbar. Da das Gemeinschaftsgeschmacksmuster – wie der Formenschatz – bei demselben Produkt verwendet werden kann (hier: eine schlauchförmige Oberfläche), besteht kein Zweifel, dass die konkrete Entgegenhaltung Teil des Formenschatzes des Gemeinschaftsgeschmacksmusters ist.“ Das Amt kam in allen 13 Fällen zu dem Schluss, dass der entsprechende Formenschatz und das jeweils angefochtene Design jeweils den gleichen Gesamteindruck hervorrufen und erklärte alle 13 Gemeinschaftsgeschmacksmuster mangels Eigenart für nichtig.
Die Entscheidungen sind noch nicht rechtskräftig.
Vertreter Industex SL:
BARDEHLE PAGENBERG (München, Düsseldorf):
Dr. Henning Hartwig (Rechtsanwalt, Partner)
Martin Hohgardt (Patentanwalt, European Patent Attorney, Partner)
Adrian Kleinheyer (Rechtsanwalt)
Vertreter Blue Gentian, LLC:
WILSON GUNN (Manchester):
Ben Appleton (European Patent Attorney)
HABM (Nichtigkeitsabteilung):
Dr. Martin Schlötelburg (Berichterstatter)