FICO CABLES LDA setzt mit BARDEHLE PAGENBERG Patent wieder in erteilter Fassung in Kraft

Pressemitteilung vom 25. Januar 2021

In der mündlichen Verhandlung am 11. Januar 2021 im Einspruchsbeschwerdeverfahren (Aktenzeichen T2619/18-3-2.01) hob die Beschwerdekammer des Europäischen Patentamts die Entscheidung der Einspruchsabteilung auf, wies die Beschwerde der Einsprechenden Pullmaflex Benelux N.V. zurück und hielt das europäische Patent EP 1 493 618 B1 von FICO CABLES LDA in der erteilten Fassung aufrecht. 

Die Einsprechende, das belgische Unternehmen Pullmaflex Benelux N.V., brachte in der Einspruchsbegründung vor, der beanspruchte Gegenstand des Streitpatents ginge über den ursprünglich eingereichten Gegenstand hinaus, und machte mangelnde Neuheit sowie mangelnde erfinderische Tätigkeit nicht nur gegenüber mehreren Dokumenten des Stands der Technik, sondern auch wegen angeblicher offenkundiger Vorbenutzung auf der Grundlage von verschiedenen Sitzmatten geltend, die Pullmaflex angeblich vor 2003 hergestellt und an Zulieferer in der Automotive-Branche vertrieben habe. Die Einspruchsabteilung schloss sich hinsichtlich der unzulässigen Erweiterung der Argumentation von Pullmaflex an, entschied allerdings, dass die offenkundige Vorbenutzung den beanspruchten Gegenstand nicht vorweg nimmt – und zwar selbst bei Zugrundelegung der Annahme, die angefochtenen Tatsachen der Vorbenutzung seien richtig – und erhielt in der erstinstanzlichen Verhandlung am 13. Februar 2017 das Streitpatent in geänderter Fassung aufrecht. 

Daraufhin legte Pullmaflex Beschwerde ein, um den vollständigen Widerruf des Streitpatents zu erwirken und machte sogar eine öffentliche Vorbenutzung auf der Grundlage weiterer Varianten von Sitzmatten geltend. FICO CABLES legte ebenfalls Beschwerde ein, um das Streitpatent in der erteilten Fassung wiederherzustellen.

Angesichts der angeblichen offenkundigen Vorbenutzung entschied die Beschwerdekammer, mit vergrößerter Besetzung mit drei technisch vorgebildeten und zwei rechtskundigen Mitgliedern, statt mit zwei technisch vorgebildeten und einem rechtskundigen Mitglied zu verhandeln. Die Beschwerdekammer des Europäischen Patentamts schloss sich letztendlich den Argumenten von FICO CABLES an, entschied, dass keiner der geltend gemachten Widerrufsgründe zutrifft, und setzte das Patent folglich wieder in der erteilten Fassung in Kraft.

Das Streitpatent bezieht sich auf eine Sitzstruktur zum Stützen einer Sitzpolsterung, insbesondere für Kraftfahrzeugsitze. Die beanspruchte Sitzstruktur weist im Wesentlichen eine Stützstruktur und einen Sitzrahmen auf, wobei Befestigungsmittel als integraler Bestandteil aus der Innenseite des Sitzrahmens herausgearbeitet sind und ein Fenster und eine geschlossene Öse aufweisen, welche durch einen Steg ausgebildet wird, der das Fenster überspannt, und wobei Hakenstrukturen mehrerer Verbindungsenden der Stützstruktur direkt in die entsprechenden geschlossenen Ösen eingehakt werden. Dies erleichtert das Montieren der Stützstruktur im Sitzrahmen. Das Patent schützt außerdem ein entsprechendes Befestigungsverfahren.

Vertreter von FICO CABLES LDA: BARDEHLE PAGENBERG (München)
Dr. Niels Malkomes (Patentanwalt, European Patent Attorney, Partner)
Joachim Mader (Patentanwalt, European Patent Attorney, Partner)
Alexander Wunsch (Patentanwalt, European Patent Attorney, Counsel)

Vertreter von Pullmaflex Benelux N.V.: Kraus & Weisert (Munich)
Hans-Jörg Banzer (Patentanwalt, European Patent Attorney)
Edoardo Feira (Patentanwalt, European Patent Attorney und Consulente in Brevetti)

Europäisches Patentamt
Chairman G. Pricolo

Datum


Autor

Niels Malkomes
Patentanwalt, European Patent Attorney, Vertreter vor dem EPG, Partner*

Niels Malkomes

Joachim Mader
Patentanwalt, European Patent Attorney, Vertreter vor dem EPG, Partner

Joachim Mader

Alexander Wunsch
Patentanwalt, European Patent Attorney, Vertreter vor dem EPG, Counsel

Alexander Wunsch