Pressemitteilung vom 17. März 2014
BARDEHLE PAGENBERG hat vor der Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (HABM) in Alicante, Spanien, erfolgreich zwei von drei Entscheidungen der Nichtigkeitsabteilung in parallelen Gemeinschaftsgeschmacksmusternichtigkeitsverfahren verteidigt (Aktenzeichen R 437/2013-3 und R 438/2013-3; die dritte, ebenfalls günstige Entscheidung war gar nicht erst angegriffen worden). Die Verfahren waren im Namen der Industex SL, Barcelona, einem führenden Unternehmen auf dem Gebiet des TV-Marketing (vertreten von BARDEHLE PAGENBERG), gegen Fitness Brands, Inc., Texas, initiiert worden. Die angegriffenen Gemeinschaftsgeschmacksmuster waren für Turn- oder Sportgeräte und -artikel eingetragen worden und zeigen ein Fitness-Gerät gemäß sechs bzw. sieben verschiedenen Ansichten.
Die Beschwerdekammer akzeptierte den Sach- und Rechtsvortrag sowie den Beweisantritt im Namen von Industex ohne Einschränkungen. Insbesondere akzeptierte die Beschwerdekammer den von Industex vorgelegten Formenschatz als relevant; neue Beweisangebote, die vom Musterinhaber zum ersten Mal in zweiter Instanz vorgetragen worden waren, mussten aufgrund Verspätung unberücksichtigt bleiben. Zudem erachtete die Beschwerdekammer besagte Beweisangebote als nicht überzeugend. Vielmehr, so die Beschwerdekammer, habe Industex „ohne jeden Zweifel“ nachgewiesen, dass der vorgelegte Formenschatz aus prozessualen wie rechtlichen Gründen berücksichtigt werden und dessen Offenbarung, entgegen der Forderung des Rechtsinhabers, sehr wohl berücksichtigt werden müsse.
Die Entscheidungen sind noch nicht rechtskräftig.
Vertreter Industex SL:
BARDEHLE PAGENBERG (München):
Dr. Henning Hartwig (Rechtsanwalt, Partner)
Vertreter Fitness Brands, Inc.:
Patentanwälte Westphal, Mussgnug & Partner (München):
Michael Bickel (European Patent Attorney)
HABM (Beschwerdekammer):
Th. M. Margellos (Vorsitz)