Europäischer Gerichtshof veröffentlicht Gutachten über die Zukunft einer Europäischen Patentgerichtsbarkeit

Rückschlag für ein gemeinschaftliches Patentsystem: Unvereinbarkeit des Vorschlags der Kommission mit den europäischen Verträgen bestätigt.

Am 8. März 2011 hat der Gerichtshof der Europäischen Union sein Gutachten über das geplante Übereinkommen zur Schaffung eines Europäischen und Gemeinschafts-Patentgerichts (EEUPC) veröffentlicht und festgestellt, dass dieses in seiner gegenwärtigen Form nicht mit den Vorgaben des europäischen Rechts vereinbar sei.

Als Hauptargument für sein Gutachten führt der EuGH an, dass das geplante Übereinkommen dem EEUPC grundlegende Entscheidungsgewalt für die Auslegung und Anwendung europäischen Rechts übertragen und diese somit den nationalen Gerichten der Mitgliedstaaten entziehen würde, insbesondere das Recht an den EuGH entsprechende Vorlagefragen zu richten. Auch stellt der EuGH fest, dass das EEUPC – anders als bei Entscheidungen der nationalen Gerichte der Mitgliedstaaten – im Falle einer europäisches Recht verletzenden Entscheidung weder Gegenstand eines europäischen Vertragsverletzungsverfahrens sein könnte, noch eine Schadensersatzhaftung eines oder mehrer Mitgliedstaaten auslösen könnte. 

In Ansehung dieser Begründung und der starken Betonung der grundlegenden Kompetenzverteilung zwischen den Institutionen der Europäischen Union und den Mitgliedstaaten ist es fraglich, ob das geplante Übereinkommen durch spezifische oder strukturelle Änderungen mit den Vorgaben des EuGH in Übereinklang gebracht werden kann. Ein Ausweg – allerdings eine völlig andere Lösung – wäre ein Gerichtsystem bei dem, ähnlich dem System der Gemeinschaftsmarken, die Gerichtsbarkeit den nationalen Gerichten in Kooperation mit dem EuGH übertragen würde.

Sehen Sie bitte weitere Informationen zum Gutachten des Europäischen Gerichtshofs und zur entsprechenden Pressemeldung des Gerichts.

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