“Patentbestandsverfahren vor dem EPA und dem Bundespatentgericht - Eine faire Balance zwischen den Interessen der Allgemeinheit und des Patentinhabers?“
BARDEHLE PAGENBERG lädt zu einem besonderen IP Event ein, mit Präsentationen zweier Studien und einer Podiumsdiskussion, an der erfahrene Praktiker und ehemalige Mitglieder der Beschwerdekammern des EPA sowie ein ehemaliger Vorsitzender Richter des Bundesgerichtshof beteiligt sind.
Im Rahmen der Bestimmungen des Europäischen Patentübereinkommens und des deutschen Patentgesetzes kann ein Patent auch nach erfolgter Erteilung noch mit einem "Bestandsverfahren" (Einspruch, Nichtigkeitsverfahren) zu Fall gebracht werden. Ein Patent ist insofern im Hinblick auf seine Gültigkeit nie "sicher".
Zwei aktuelle Studien unserer Kanzlei, eine davon in Zusammenarbeit mit der Technischen Universität München, legen nahe, dass sich die Wahrscheinlichkeit einer erfolgreichen Verteidigung des Patents in den letzten Jahren verringert hat. Darüber hinaus scheinen formale Fragen bei den Einspruchs-(Beschwerde-)verfahren vor dem EPA eine immer größere Rolle zu spielen, weil die Beschwerdekammern eine zunehmend engere Auslegung der Verfahrensordnung vornehmen, die die Möglichkeiten des Patentinhabers für eine erfolgreiche Verteidigung einschränken.
Es stellt sich die Frage, ob die heutigen Bestandsverfahren noch immer eine faire Balance bieten zwischen den Interessen der Allgemeinheit einerseits, die ungültige Patente beseitigt sehen will, und den Interessen des Patentinhabers andererseits, der für die Offenbarung seiner Erfindung und den mit der Patentanmeldung verbundenen Kosten seine ihm zuerkannten Rechte verteidigen will.
Wir freuen uns auf spannende Diskussionen und einen regen Austausch während dieser Veranstaltung und des anschließenden Empfangs in der BARDEHLE PAGENBERG Lounge!


















































