Der Verlag Dr. Otto Schmidt KG hat die 1. Ausgabe des IT-Recht Kommentars veröffentlicht und schreibt dazu "Dieser neue Kommentar in der hoch angesehenen „blauen Reihe“ bei Otto Schmidt bündelt die Querschnittsmaterie IT-Recht in nur einem Band. Zugespitzt auf die Besonderheiten des klassischen IT-Rechts erläutert der Schuster/ Grützmacher sowohl nationale als auch europäische IT-rechtsrelevante Vorschriften und Themen aus 25 Gesetzen, Verordnungen, Verwaltungsvorschriften und Open-Source-Lizenzen: BGB, DSGVO, Dual-Use-Verordnung, GeschGehG, GWB, GVOs, HGB, StGB, UrhG und zahlreiche weitere Rechtsquellen." (Link zur Quelle)
Unsere Rechtsanwältin und Partnerin Dr. Anna Giedke bearbeitete das Kapitel "Rom I VO, Rom II VO".
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Auszug aus der Leseprobe:
Vorwort
Die Informationstechnologie ist in den letzten Jahrzehnten, zunächst getrieben durch Großrechner, Server, PCs und Netzwerke (einschl. des Internets), zuletzt durch Embedded Systems, Smartphones und das Cloud-Computing, zu einem bedeutsamen Rückgrat der modernen Informationsgesellschaft geworden. Softwareseitig ermöglichten dies kommerzielle Standardsoftware wie auch Open Source Software einerseits sowie zusehends große Datenmengen und -basen andererseits. Softwareprojekte wie F&E-Kooperationen führen zu deren Veredelung. Die Bedeutung der IT für Unternehmen und deren Produkte, aber auch für die Gesellschaft nimmt weiterhin exponentiell zu. Big Data und KI ermöglichen eine datengetriebene Wirtschaft. Zugleich entwickeln sich immer wieder und immer rasanter neue Anwendungsmöglichkeiten und neue Technologien. Auch klassische Branchen und Industrien werden digitalisiert.
Dementsprechend ergeben sich beim IT-Recht täglich viele neue Fragestellungen und Probleme. Der Begriff des IT-Rechts ist dabei schillernd: Begreift man ihn im Sinne des Fachanwaltes für Informationstechnologierecht, dann umfasst er neben dem klassischen EDV-/Computer-Recht auch E-Commerce-, Internet- und Telekommunikationsrecht. Für das vorliegende Werk sind die Herausgeber von einem vor allem technologieorientierten Ansatz ausgegangen, nämlich von einer Konzentration auf das durch die Nutzung von Hardware, Software und Daten geprägte klassische IT-Recht (samt Datenschutzrecht).
Während in anderen Bereichen der Gesetzgeber diese Entwicklungen zum Anlass genommen hat, entsprechende Spezialgesetze zu schaffen (etwa im Bereich der Telekommunikation durch das TKG oder bei den Mediendiensten durch das TMG bzw. den MDStV), gibt es im Bereich des klassischen IT-Rechts nur vereinzelt besondere Gesetze, während sich der weitaus überwiegende Anteil der relevanten Normen über viele verschiedene Rechtsquellen verteilt.
Dabei ist das klassische IT-Recht in besondererWeise von der Praxis und Erfahrung der beteiligten Juristen abhängig, weil es auf der einen Seite in vielen Bereichen keine oder keine nachvollziehbare Rechtsprechung der Gerichte gibt. Bei zahlreichen Themen gibt es auf der anderen Seite zwar umfangreiche Literatur; diese ist aber bisher nicht systematisiert zusammengeführt und auf das IT-Recht fokussiert kommentiert worden. Soweit IT-rechtliche Fragen in den speziellen Gesetzes-Kommentaren überhaupt angesprochen werden, handelt es sich in der Regel (mit Ausnahme der computer- und datenbankbezogenen Vorschriften des UrhG) um eher knappe Ausführungen.
Vor diesem Hintergrund war es Ziel des vorliegendenWerkes, erstmals eine ausführliche Querschnittskommentierung, d.h. eine Erörterung der wesentlichen Vorschriften der verschiedenen Gesetze, die für das klassische IT-Recht eine Rolle spielen, vorzulegen. Neben den einschlägigen Vorschriften des Zivil- und Urheberrechts umfasst dies auch kartell- und strafrechtliche Regelungen sowie Normen aus AWG, DSGVO, Dual-Use VO, GeschGehG, HGB, InsO, KWG, PatG, ProdHaftG, ProdSG, Rom I & II und WpHG sowie last, but not least spezifische Vertragsbestimmungen für Open Source Software.
Hinsichtlich des Aufbaus haben wir uns für eine Dreiteilung entschieden, die der Hierarchie der Normen folgt und die Handhabung erleichtern soll: EU-Recht, Nationales Recht und Besondere Vertragsbedingungen. Dabei sollen die übergreifenden Rechtsfragen nicht nur in einem Werk erörtert, sondern umfassend und integrativ behandelt werden. Die systematische Zusammenstellung der Aspekte und Probleme sowie korrespondierender Argumentationslinien in Kommentarform soll dem Leser einen besseren und schnelleren Zugriff auf die komplexen Rechtsfragen des klassischen IT-Rechts ermöglichen.
Mangels vergleichbarerWerke war dies nicht nur konzeptionell eine besondere Herausforderung, sondern auch mit Blick auf die Gewinnung namhafter und in der Praxis erfahrener Autoren. Die Autoren haben langjährige einschlägige Erfahrung und sind durch Vorträge sowie Veröffentlichungen in dem Gebiet des klassischen IT-Rechts ausgewiesen.
Der Verlag Dr. Otto Schmidt KG hat die 1. Ausgabe des IT-Recht Kommentars veröffentlicht und schreibt dazu "Dieser neue Kommentar in der hoch angesehenen „blauen Reihe“ bei Otto Schmidt bündelt die Querschnittsmaterie IT-Recht in nur einem Band. Zugespitzt auf die Besonderheiten des klassischen IT-Rechts erläutert der Schuster/ Grützmacher sowohl nationale als auch europäische IT-rechtsrelevante Vorschriften und Themen aus 25 Gesetzen, Verordnungen, Verwaltungsvorschriften und Open-Source-Lizenzen: BGB, DSGVO, Dual-Use-Verordnung, GeschGehG, GWB, GVOs, HGB, StGB, UrhG und zahlreiche weitere Rechtsquellen." (Link zur Quelle) [https://www.otto-schmidt.de/it-recht-9783504561062]
Unsere Rechtsanwältin und Partner Dr. Anna Giedke bearbeitete das Kapitel "Rom I VO, Rom II VO".
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