Mitteilungen der deutschen Patentanwälte
Herausgegeben vom Vorstand der Patentanwaltskammer
105. Jahrgang
München, Heft 1
Januar 2014
Seiten 1 – 52
Seit einigen Jahren geht ein Gespenst um: Patentanmelder und ihre Vertreter sind alarmiert durch die Möglichkeit, dass eine Teilanmeldung eine neuheitsschädliche Entgegenhaltung für die Stammanmeldung werden könnte und umgekehrt. Die Entscheidung T 1222/11 zeigt den Grund für dieses augenscheinliche Paradox auf.