IP Fachbroschüre
Die Laufzeit eines Patents beträgt maximal 20 Jahre. Unternehmen, die zulassungspflichtige Arzneimittel oder Pflanzenschutzmittel entwickeln und vertreiben, sind jedoch durch den aufwändigen Prozess der Zulassung häufig über einen langen Zeitraum daran gehindert, ein Patent zu nutzen, das diese Produkte schützt. Daher hat der Gesetzgeber für diese Gebiete eine Sonderregelung geschaffen, nämlich zwei entsprechende Verordnungen über ergänzende Schutzzertifikate. Diese Verordnungen ermöglichen es, den Patentschutz für ein Erzeugnis, für das eine Zulassung erlangt wurde, um bis zu fünf Jahre zu verlängern.
Nachstehend wir eine Übersicht zu ergänzenden Schutzzertifikaten für Arzneimittel geben.
Grundsätzlich kann ein Patentinhaber ein ergänzendes Schutzzertifikat sogar basierend auf einer fremden Zulassung erlangen. Bei Vorliegen von Daten für eine pädiatrische (kinderheilkundliche) Anwendung können unter bestimmten Voraussetzungen bis zu sechs weitere Monate gewährt werden.
Die Möglichkeit, ergänzende Schutzzertifikate zu erlangen, besteht in fast allen Ländern Europas, in den USA, Japan sowie in einer Reihe weiterer Staaten. Dabei unterscheiden sich die Verordnungen hierzu in den verschiedenen Staaten teils erheblich.
Da viele Arzneimittel erst gegen Ende der Patentlaufzeit an besonderer wirtschaftlicher Bedeutung gewinnen, stellen ergänzende Schutzzertifikate eine wichtige Möglichkeit dar, pharmazeutische Innovationen gegen Nachahmer zu schützen.