Pocken-Impfstoff IMVAMUNE®: BARDEHLE PAGENBERG verteidigt Bavarian Nordic erfolgreich gegen Schiedsklage des Helmholtz Zentrums München

Pressebericht vom 10. Mai 2011

Dem Helmholtz Zentrum München, Deutsches Forschungszentrum für Gesundheit und Umwelt GmbH (ehemals: GSF, Gesellschaft für Strahlenforschung) stehen keine Rechte an Erlösen der dänischen Bavarian Nordic A/S und der deutschen Bavarian Nordic GmbH mit dem Verkauf von auf MVA-BN® basierten Pocken-Impfstoffen, einschließlich des marktbekannten potenziellen Impfstoffs IMVAMUNE® zu.

Dies hat ein ICC-Schiedsgericht unter dem Vorsitz des ehemaligen Vorsitzenden Richters des I. Zivilsenats des Bundesgerichtshof, Herrn Prof. Dr. Eike Ullmann, mit Endschiedsspruch vom 15. April 2011 auf eine Schiedsklage des Helmholtz Zentrums Münchens hin entschieden. Die Schiedsklage wurde als unbegründet abgewiesen und das Helmholtz Zentrum München zur Kostenerstattung in Höhe von mehreren Hundert Tausend Euro an Bavarian Nordic verurteilt. Das ICC-Schiedsverfahrensrecht sieht keinen Rechtsbehelf gegen den Endschiedsspruch vor.

Grundlage des Rechtsstreites war die MVA-BN Patentfamilie von Bavarian Nordic und der hierdurch geschützte potenzielle Pocken-Impfstoff IMVAMUNE®. Nach dem Vortrag des Helmholtz Zentrums München war Bavarian Nordic vom U.S. Department of Health and Human Services (HHS) der Vereinigten Staaten in Höhe von mehreren Hundert Millionen US-Dollar, insbesondere auch für eine Belieferung mit mindestens 20,5 Millionen Dosierungen IMVAMUNE® finanziell unterstützt worden. Das Helmholtz Zentrum argumentierte, wegen einer angeblichen Beteiligung seiner Mitarbeiter an der der MVA-BN Patentfamilie zugrundeliegenden Erfindung Rechte als Miterfinder an dieser Patentfamilie zu haben und an entsprechenden Verwertungserlösen von Bavarian Nordic, insbesondere an Umsätzen mit IMVAMUNE®, aufgrund vertraglicher Beteiligungsansprüche partizipieren zu dürfen. Das Schiedsgericht stellte nun fest, dass dem Helmholtz Zentrum München keine solchen Rechte und Ansprüche zustehen.

Vertreter GSF/Helmholtz Zentrum

Raupach & Wollert-Elmendorff (Frankfurt): Peter Homberg, Associates: Dr. Stefanie Greifeneder, Andrea Veh

Vertreter Bavarian Nordic

BARDEHLE PAGENBERG (München):
Dr. Jochen Pagenberg,
Dr. Thomas Friede (Patentanwalt),
Dr. Tilman Müller-Stoy

ICC-Schiedsgericht:

VorsRiBGH a.D., Prof. Eike Ullmann (Vorsitzender Richter)

Rechtsanwalt Dr. Rüdiger Hermann (Mitschiedsrichter)

Patentanwalt Dr. Christoph Keussen (Mitschiedsrichter)

Hintergrund: Bardehle Pagenberg führt für die Bavarian Nordic Gruppe seit Jahren verschiedene Prozesse auf dem Gebiet des Gewerblichen Rechtsschutzes, insbesondere im Patentrecht.

Datum


Autor

Jochen Pagenberg
Rechtsanwalt, Of Counsel

Jochen Pagenberg

Tilman Müller-Stoy
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz, Wirtschaftsmediator (MuCDR), Vertreter vor dem EPG, Partner

Tilman Müller-Stoy