Ein effektiver, umfassender Innovationsschutz ist Voraussetzung und Garant für die ausgeprägte Innovationskraft der deutschen und europäischen pharmazeutischen Industrie. Von Anfang an sollte die Entwicklung neuer Arzneimittel deshalb von einer kompetenten, zielorientierten Analyse und Beratung hinsichtlich der jeweiligen Schutzrechtssituation begleitet werden.

BARDEHLE PAGENBERG verfügt über ein Team von Spezialisten mit fundiertem wissenschaftlichen Hintergrund und langjähriger Erfahrung in Unternehmen der pharmazeutischen Industrie. Schwerpunkte der Tätigkeit sind insbesondere die Möglichkeiten eines Schutzes für Erzeugnisse zur Verwendung in chirurgischen und therapeutischen Verfahren bzw. für galenische Weiterentwicklungen sowie eine umfassende Absicherung für Neuentwicklungen von neuen medizinischen Indikationen für bereits bestehende Arzneimittel.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der umfassenden Expertise auf dem Gebiet der ergänzenden Schutzzertifikate („Supplementary Protection Certificate – SPC“). Da sich die Neuentwicklung von Arzneistoffen durch wissenschaftliche und behördliche Anforderungen immer stärker verzögert, erzielt eine Vielzahl der Arzneistoffe die größten Umsatzzahlen erst am Ende der Patentlaufzeit bzw. während der verlängerten Laufzeit des ergänzenden Schutzzertifikats.

Darüber hinaus arbeiten unsere Experten mit einem Team von Rechtsanwälten der Kanzlei BARDEHLE PAGENBERG zusammen, wenn es um die erfolgreiche Durchsetzung und Verteidigung pharmazeutischer Schutzrechte unserer Mandanten geht.

 

Weitere Informationen zum Thema Pharmazie finden Sie in unserer Online-Reihe "BARDEHLE PAGENBERG Wissen kompakt"