Sowohl Hardware als auch Software können und müssen durch Patente geschützt werden. Damit werden neue technische Konzepte abgesichert, die mit immer stärker steigenden Kosten von unseren Mandanten entwickelt werden. Eine erfolgreiche Patentanmelde- und Prozesstätigkeit auf diesem Gebiet erfordert neben dem eingehenden Verständnis der eingesetzten Technologien auch konkret anwendbare Kenntnisse der Praxis der Patentämter und der Gerichte. Rechtliche Konzepte wie das Erfordernis eines „technischen Beitrags“ von software-bezogenen Erfindungen sind wichtig, da sie – im Unterschied zur Situation in den USA – häufig vom Deutschen und Europäischen Patentamt zur Beurteilung der Patentierbarkeit einer solchen Erfindung herangezogen werden.
Über unsere tägliche Arbeit hinaus verfolgen wir aktuelle Entwicklungen des deutschen und europäischen Patentrechts auf diesem Gebiet – beispielsweise die Zurückweisung der vorgeschlagenen EU-Richtlinie für „computer-implementierte“ Erfindungen – oder die Änderungen in der deutschen Rechtsprechung hinsichtlich einer erleichterten Beschaffung von Beweismitteln.
Weitere Informationen zum Thema IT-Recht finden Sie in unserer Online-Reihe "BARDEHLE PAGENBERG Wissen kompakt"