In der Chemie stellt der richtige Ansatz für die Definition einer Erfindung eine besondere Herausforderung dar. Wenn beispielsweise eine neue Verbindung mit einer chemischen Formel beschrieben werden kann, sollten die Patentansprüche auch alle anderen möglichen Strukturvarianten der neuen Verbindung umfassen. Ist eine exakte strukturelle Definition nicht möglich – beispielsweise bei neuen Polymeren – finden wir Alternativen, mit denen die Verbindung beschrieben werden kann, um einen angemessenen Schutzumfang zu erhalten. Dies kann mit Hilfe bestimmter Parameter oder anderer Merkmale geschehen oder in Form einer so genannten Product-by-process Definition.

Die Patentanwälte unserer Kanzlei verfügen über langjährige patentrechtliche Erfahrungen im Bereich Chemie auf Basis eigener wissenschaftlicher Forschungsarbeiten für die Industrie und akademische Einrichtungen. In besonders komplexen Fällen, beispielsweise schwierigen Einspruchs- und Verletzungsverfahren, greifen wir auf Universitätsprofessoren zurück, die mit der Kanzlei zusammenarbeiten und auf den jeweiligen Bereich spezialisiert sind. Damit stellen wir ein Höchstmaß an fachlicher Kompetenz in der Beratung unserer Mandanten sicher.

Weitere Informationen zum Thema Chemie finden Sie in unserer Online-Reihe "BARDEHLE PAGENBERG Wissen kompakt"