

Ein effektiver Schutz für Erfindungen im Bereich der Medizintechnik erfordert eine detaillierte Kenntnis der Rechtssprechung zu Diagnoseverfahren, chirurgischen Verfahren, Produktansprüchen mit Verfahrensmerkmalen, Verfahrenspatenten und so genannten „Disclaimern“. Dabei weicht die Entscheidungspraxis des Europäischen Patentamts von der Praxis des Deutschen Patent- und Markenamts und der Rechtsprechung des Bundespatentge-richts und des Bundesgerichtshof durchaus ab. Daher müssen diese Aspekte bei der Ausarbeitung von Patentansprüchen für Erfindungen wie auch bei der Durchführung von Einspruchs-, Nichtigkeits- und Verletzungsverfahren, je nachdem wo das Verfahren anhängig ist, sorgfältig in Betracht gezogen werden.
Die in Maschinenbau, Elektrotechnik, Biochemie oder Biotechnologie ausgebildeten Patentanwälte der Kanzlei sind mit den besonderen Gesichtspunkten des Patentrechts im Zusammenhang mit Medizintechnik genauestens vertraut. Bedeutende Mandate der Kanzlei betreffen Herzkatheder, Implantate und Herzschrittmacher sowie eine Vielzahl weiterer Erfindungen aus dem Bereich der Medizintechnik.
Udo W. Altenburg
Johannes Lang
Peter K. Hess
Johannes Heselberger
Wolfgang Bublak
Hans Wegner
Martin Hohgardt
Jochen Pagenberg
Reinhardt Schuster
Christoph Lenz
Julien Fréneaux