BARDEHLE PAGENBERG DOST ALTENBURG GEISSLER
Computer

Computer

Sowohl Hardware als auch Software können und müssen durch Patente geschützt werden, um neue technische Konzepte ab-zusichern, die mit immer stärker steigenden Kosten von unseren Mandanten entwickelt werden. Eine erfolgreiche Patentanmelde- und Prozesstätigkeit auf diesem Gebiet verlangt nicht nur ein eingehendes Verständnis der eingesetzten Technologien sondern auch konkret anwendbare Kenntnisse der Praxis der Patentämter und der Gerichte. Rechtliche Konzepte wie das Erfordernis eines „technischen Beitrags“ von software-bezogenen Erfindungen sind wichtig, da sie – im Unterschied zur Situation in den USA – regelmäßig vom Deutschen und Europäischen Patentamt zur Beurteilung der Patentierbarkeit einer solchen Erfindung heran-gezogen werden.

Über unsere tägliche Arbeit hinaus beobachten wir genauestens die aktuelle Entwicklung des deutschen und europäischen Patentrechts auf diesem Gebiet, beispielsweise die Zurückweisung der vor-geschlagenen EU-Richtlinie für „computer-implementierte“ Erfindungen oder die jüngsten Änderungen in der deutschen Rechtsprechung hinsichtlich einer erleichterten Beschaffung von Beweismitteln.

 

Kontakt

Patentanwälte/European Patent Attorneys

Johannes Lang
Peter K. Hess
Johannes Heselberger
Hans Wegner
Martin Hohgardt


Rechtsanwälte

Jochen Pagenberg
Reinhardt Schuster
Christoph Lenz
Julien Fréneaux