

In der Chemie stellt der richtige Ansatz für die Definition einer Erfindung eine besondere Herausforderung dar. Wenn beispiels-weise eine neue Verbindung mit einer chemischen Formel beschrieben werden kann, sollten die Patentansprüche auch alle anderen möglichen Strukturvarianten der neuen Verbindung mit umfassen. Ist eine exakte strukturelle Definition nicht möglich, beispielsweise bei neuen Polymeren, sollten Alternativen gefunden werden, mit denen die Verbindung beschrieben werden kann, um einen angemessenen Schutzumfang zu erhalten. Dies kann mit Hilfe bestimmter Parameter oder anderer Merkmale geschehen, oder auch auf dem Wege einer sog. Product-by-process Definition.
Die Patentanwälte unserer Kanzlei verfügen über langjährige patentrechtliche Erfahrungen im Bereich Chemie, vor einem breiten wissenschaftlichen Hintergrund basierend auf eigenen Forschungs-arbeiten in der Industrie und in akademischen Einrichtungen. Bei besonders komplexen Fällen, beispielsweise schwierigen Einspruchs- und Verletzungsverfahren, können wir darüber hinaus auf eine Anzahl von mit der Kanzlei zusammenarbeitenden Universitätsprofessoren zurückgreifen, die auf den jeweiligen Bereich spezialisiert sind. Damit wird ein Höchstmaß an fachlicher Kompetenz in der Beratung unserer Mandanten sichergestellt.
Wolfgang Bublak
Thomas Friede
Maria Kreller-Schober
Jochen Pagenberg
Reinhardt Schuster
Johannes Heselberger
Christoph Lenz
Julien Fréneaux