Patent- und Markenrecht für den Mittelstand

Unsere Vorträge für den Mittelstand

Überzeugen Sie sich von der Kompetenz unseres Teams zu einer Auswahl von Themen, die Sie betreffen. Aktuelle Vorträge unserer Partner zu wesentlichen Fragen des Schutzes geistigen Eigentums können Sie sich ganz einfach als Podcast ansehen.

Die Vorträge dauern jeweils ca. 30 Minuten.

Folgende Fragen werden angesprochen:

  • Was können Sie zum Schutz Ihrer Innovationen tun?
  • Wie vermeiden Sie böse Überraschungen?
  • Wie profitieren Sie vom Technologietransfer bei Auftragsforschung?
  • Was sollten Sie zum Lizenzvertragsrecht wissen, um Ihre Lizenzen optimal zu verwerten?
  • Und was kostet der effektive Schutz Ihres geistigen Eigentums?

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Ideen schützen

Geistiges Eigentum braucht Schutz und Pflege

Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten sind neue Ideen das größte Kapital des Mittelstands. Deshalb ist es besonders wichtig, Ihr geistiges Eigentum zu schützen und nachhaltig zu pflegen und zu managen. Denn mit der Globalisierung nehmen auch die Schutzrechtsverletzungen zu. Und Sie müssen sich fragen, ob Sie Ihre wertvollen Innovationen und Ideen wirklich nachhaltig verteidigen und verwerten.

Gewerblicher Rechtsschutz von A–Z und mehr

Mit mehr als 60 hoch qualifizierten Berufsträgern ist BARDEHLE PAGENBERG auf Patent-, Gebrauchsmuster-, Marken- und Geschmacksmusterrecht spezialisiert. Nachhaltiges Portfoliomanagement, strategische Arbeit gemeinsam mit unseren Mandanten, maßgeschneiderte Lösungen und zuverlässiger Schutz Ihres geistigen Eigentums weltweit – dafür stehen wir mit unserem gesamten Team an den Standorten München, Düsseldorf, Barcelona und Paris.
Als eine der ersten Kanzleien in Deutschland sind wir zudem ISO-9001-zertifiziert.

Unsere Leistungen

Mit dem richtigen Partner zu nachhaltigem Erfolg

Strategischer Schutz weltweit

Mit dem professionellen Know-how unserer Patent- und Rechtsanwälte sowie zugelassenen Vertretern vor dem Europäischen Patentamt, spezialisierten Markenanwälten und qualifizierten technischen Beratern stehen wir Ihnen über den gesamten Lebenszyklus Ihrer Schutzrechte zur Verfügung.

Als langfristiger Partner verfolgen wir mit unseren Mandanten die gemeinsam ausgearbeitete Strategie. Hierzu haben wir Vorgehensweisen und Instrumente entwickelt, die wir ständig optimieren und anpassen.

1. Analyse und Strategiedefinition am Beispiel von Patenten
Wir betrachten zunächst Ihr Unternehmen und definieren dann gemeinsam, welche Patentstrategie zu Ihnen passt.

2. Patentanmeldung
Unsere Patentanwälte decken das gesamte technische Spektrum ab und bringen eingehendes Verständnis mit, um eine Erfindung in ihrer ganzen Breite zu erfassen und zu schützen.

3. Patentverwaltung
Über unser Mandantenportal „mybardehle“ kommunizieren wir auf Wunsch völlig papierlos mit Ihnen. Sie haben jederzeit von jedem Ort auf der Welt mit Ihrem Passwort Zugriff auf Ihr Patentportfolio.

4. Rechtliche Verfolgung von Patentverletzungen
Patentverletzungen werden bei uns konsequent verfolgt. Unsere international ausgezeichneten  Anwälte wissen genau, was dabei zu tun ist und welche Maßnahmen sich für Ihr Unternehmen anbieten.

5. Fortbildung
Um unseren Mandanten auf dem aktuellen Stand zu halten, bieten wir regelmäßige Schulungen und Vorträge an.

Partner des Mittelstands

Im Mittelstand zu Hause

BARDEHLE PAGENBERG ist selbst eine mittelständische Kanzlei und aus eigener Erfahrung mit den Arbeitsweisen und Problemen mittelständischer Unternehmen vertraut. Als Partner des Mittelstands betreuen wir unsere Mandanten immer direkt und mit festen Ansprechpartnern. Verlässlichkeit und gegenseitiges Vertrauen sind die Basis; Qualität steht an oberster Stelle.

Hier können Sie Ihre persönlichen Zugangsdaten anfordern.

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Weitere Informationen finden Sie auch in unserer Broschüre.

Download

Podcast 1:
„Innovationsschutz für mittelständische Unternehmen – was kostet das?“

Podcast 2:
„Patent erteilt, was nun? Chancen und Risiken bei der Durchsetzung von Patenten“

Podcast 3:
„Technologietransfer bei Auftragsforschung“

Podcast 4:
„Grundlagen des Lizenzvertragsrechts“