

am 18. Juli 2008 bei Bardehle Pagenberg
Zusammenfassung
Anlass zu einer tiefgreifenden Diskussion unter Experten aus Forschung, Industrie, Theologie und Patentrecht waren u. a. folgende Entwicklungen:
Der Deutsche Bundestag hat im April 2008 die Novelle des Stammzellgesetzes, das die Forschung mit humanen embryonalen Stammzellen regelt, verabschiedet. Hierdurch wird der Import und die Verwendung von embryonalen Stammzellen ermöglicht, die vor dem 1. Mai 2007 erzeugt wurden.
Das Bundespatentgericht hat in der „Brüstle-Entscheidung“ über die Patentfähigkeit von Verfahren entschieden, in denen embryonale Stammzellen verwendet werden.
Der Großen Beschwerdekammer des Europäischen Patentamtes wurde die Frage zur Patentfähigkeit des „WARF-Verfahrens“ vorgelegt, das die Herstellung von embryonalen Stammzellen betrifft.
Folgende Experten hielten Vorträge und beteiligten sich an der Podiumsdiskussion, die anschließend unter reger Beteiligung des Publikums fortgeführt wurde.
Prof. Dr. Konrad Hilpert
Inhaber des Lehrstuhls für Moraltheologie an der Ludwig-Maximilians-Universität München.
Prof. Hilpert ist Mitglied der Bioethikkommission der Bayerischen Staatsregierung.
Dr. Dieter Schneider
Leiter einer Prüfungsabteilung des Deutschen Patent- und Markenamtes mit Sitz in München.
Diese Abteilung ist unter anderem zuständig für die Prüfung von Stammzell-Erfindungen.
Prof. Dr. Hans-Peter Schreiber
außerordentlicher Professor für Bioethik an der Universität Basel. Prof. Schreiber ist
Präsident des Ethikrates des Pharmakonzerns Novartis.
Prof. Dr. Hans R. Schöler
geschäftsführender Direktor des Max-Planck-Institutes für molekulare Biomedizin in Münster.
Er ist Vorstandsvorsitzender des Kompetenznetzwerkes Stammzellforschung NRW
und stellvertretendes Mitglied der zentralen Ethik-Kommission für Stammzellenforschung (ZES).
Dr. Christoph Then
Berater der Umweltschutzorganisation Greenpeace. Dr. Then war von 1999 bis 2007
Experte für Gentechnik und Patentierung von Greenpeace Deutschland.
Dr. Pierre Treichel
Jurist in der Direktion Patentrecht des Europäischen Patentamtes.
Dr. Treichel ist zuständig für den Bereich der Patentierbarkeit biotechnologischer Erfindungen
Moderation: Dr. Thomas Friede
Patentanwalt und European Patent Attorney in der Kanzlei Bardehle. Dr. Friede ist Biochemiker und für Life Sciences Patente zuständig.
Unter den Gästen waren Richter (BPatG, EPA, LG, BGH), Ministerialräte BMJ, Patentanwalts-Kollegen sowie Vertreter aus Industrie, Kirchen und Umweltschutzorganisationen.
Es wurden insbesondere folgende Fragestellungen behandelt:
1) Chancen der Forschung mit embryonalen Stammzellen
2) Zur rechtlichen und patentrechtlichen Situation in Deutschland und Europa
3) der Umgang mit embryonalen Stammzellen des Menschen aus theologischer und ethischer Sicht
4) Stammzellforschung aus der Sicht der forschenden Pharmaindustrie
Den zum „Stammzellsymposium“ in der Süddeutschen Zeitung vom 30./31. August erschienen Artikel von Frau Dr. Christina Berndt lesen Sie bitte hier
Die auf Gewerblichen Rechtsschutz spezialisierte Kanzlei BARDEHLE PAGENBERG eröffnet ab 1. Juni 2008 ein Büro in Barcelona, um für die patent-bezogenen Belange ihrer spanischen und internationalen Mandanten vor Ort präsent zu sein. Der zweite spanische Standort wird von Resident Partner Dario Mohammadian Santander aufgebaut, der als ehemaliger Prüfer im Europäischen Patentamt und als IT-Ingenieur mit Industrie-Erfahrung die entsprechende Fachkompetenz einbringt. Er war bis vor kurzem im Büro der Kanzlei in Alicante tätig, dem Sitz des Europäischen Amts für Gemeinschaftsmarken und –Geschmacksmuster. Andere Standorte von BARDEHLE PAGENBERG sind München, Düsseldorf, und Paris. Barcelona ist das nunmehr fünfte Büro der Kanzlei mit Stammsitz in München, wo ein Mandantenstamm aus deutscher und internationaler Industrie in langjährig bewährter Zusammenarbeit von Patent- und Rechtsanwälten in allen Angelegenheiten des Gewerblichen Rechtschutzes beraten und vertreten wird.
Die Eröffnung des Büros Barcelona wurde am 6. Juni 2008 mit einem IP Symposium im Hotel Majestic gefeiert, gefolgt von einem Empfang in den neuen Büroräumen der Kanzlei. Auf dem Symposium wurden von folgenden Persönlichkeiten Vorträge zu aktuellen Themen des Gewerblichen Rechtsschutzes gehalten: Dr. Alberto Casado, ehem. Vize Präsident HABM, Prof. Pasqual Segura, Direktor des Patent-Zentrums an der Universität von Barcelona sowie Dr. Alexander von Mühlendahl, ehem. Vize Präsident HABM (seit 2005 Rechtsanwalt in der Kanzlei).
Das Europäische Patentamt hat gemäß Beschluss des Verwaltungsrates vom 14. Dezember 2007 bekanntgegeben, die Gebühren, die im Zuge einer europäischen Patentanmeldung zum Tragen kommen, ab dem 01. April 2008 zu erhöhen (siehe direkten Zugang zu EPA homepage).
Die meisten der von der Erhöhung betroffenen Gebühren sind für den Anmelder unvermeidbar, wobei jedoch die Gebührenanhebungen nicht dramatisch sind. Es gibt allerdings zwei Gebührenarten, die von der Erhöhung stärker betroffen sind, zum einen die Jahresgebühren, die eine Steigerung von bis zu 30% erfahren, sowie insbesondere die Anspruchsgebühren:
Bis 31. März 2008 beträgt die Anspruchsgebühr € 45 für jeden Anspruch ab dem 11. Anspruch. Anspruchsgebühren, die ab dem 01. April 2008 gezahlt werden, betragen für den 16. und jeden weiteren Patentanspruch € 200. Für europäische Patentanmeldungen, die ab dem 1. April 2009 eingereicht werden, sowie für PCT Anmeldungen, die am oder nach dem 01. April 2009 regionalisiert werden, beträgt die Anspruchsgebühr ab dem 16. bis zum 50. Anspruch € 200, ab dem 51. und jeden weiteren Anspruch sogar € 500.
Um eine drastische Kostensteigerung für den Anmelder zu vermeiden, sollten PCT Anmeldungen vor Eintritt in die europäische regionale Phase auf die Möglichkeit einer Anspruchsreduzierung hin überprüft werden.
Dr. Jochen Pagenberg, Udo Altenburg, Reinhardt Schuster, Peter K. Hess und Johannes Heselberger wurden in die diesjährige Ausgabe von “Guide to the World’s Leading Patent Law Practitioners” aufgenommen. BARDEHLE PAGENBERG ist somit die einzige Kanzlei in Deutschland, von der fünf Partner, basierend auf einer Umfrage des Fachmagazins MIP, für diese Publikation nominiert wurden. Mehr zur Umfrage-Methode

Entscheidungen Europäischer und nationaler Gerichte und Behörden
Band 1
Dr. Henning Hartwig (Hrsg.)
270 Seiten, Carl Heymanns Verlag, 2007
Das Buch beinhaltet den ersten Band einer Sammlung nationaler und europäischer Entscheidungen zum Gemeinschaftsgeschmacks-musterrecht, 18 veröffentlichte und unver-öffentlichte Entscheidungen aus Deutschland, dem Vereinigten Königreich, den Niederlanden und Spanien sowie zwei Entscheidungen der Nichtigkeitsabteilung des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (HABM). Die Entscheidungen werden im vollen Wortlaut wiedergegeben, in englischer Übersetzung, soweit sie nicht ursprünglich auf Englisch oder auf Deutsch abgefasst waren. Die Entscheidungen sind mit ausführlichen Anmerkungen erfahrener Kenner des nationalen und europäischen Geschmacksmuster-rechts versehen. S. Vorwort, Autorenliste und Inhaltsangabe.
Einmal jährlich organisiert Herr Bardehle im Münchner Büro der Kanzlei das in den Fachkreisen beliebte „Bardehle Seminar“, eine informelle Diskussionsrunde zu besonders kontroversen Themen des Patentrechts, an der hochrangige Mitglieder der Patentämter und Industrievertreter sowie auch Anwälte teilnehmen. Thema des aktuellen Bardehle Seminars: "Ändert sich die Bedeutung des Gebrauchsmusters nach BGH 'Demonstrationsschrank'?"