

Eine wesentliche Voraussetzung für eine erfolgreiche Patentan-meldung ist ein eingehendes Verständnis ihres Verfassers für die jeweilige Technologie. Nur wenn es im Zusammenspiel mit dem Erfinder gelingt, eine Erfindung in ihrer ganzen Breite zu erfassen, kann sie auch entsprechend geschützt werden. In vielen Fällen kristallisiert sich die Gesamtheit der innovativen Aspekte einer Neuentwicklung erst im Beratungsgespräch mit unseren Patentanwälten heraus.
Eine aktive anwaltliche Beratung ist jedoch nicht nur bei der Ausarbeitung sondern auch im weiteren Prüfungsverfahren vor den Patentämtern (DPMA und EPA) wichtig. Wir glauben, dass quali-fizierte fachliche Empfehlungen für den Mandanten wertvoller sind als die einfache Weiterleitung der Korrespondenz der Patentämter mit Bitte um Weisung. Dies gilt für alle Fragen, die von der Ein-reichung einer Anmeldung über die Prüfung bis hin zur Erteilung des Patents auftauchen können. Dabei behalten wir stets das Ziel im Auge, bei vernünftigen Kosten und in akzeptablen Zeiträumen einen möglichst weiten Schutzumfang für den Mandanten zu erreichen.
Ein wirklich effektiver Schutz der technischen Entwicklungen unserer Mandanten lässt sich nur mit werthaltigen Patenten erreichen. Der Wert eines Patents liegt dabei nicht nur in dessen Rechtsbeständigkeit gegenüber dem Stand der Technik, sondern auch in seiner praktischen Durchsetzbarkeit vor Gericht – ein Gesichtspunkt, der häufig nicht ausreichend beachtet wird. Die Erfahrung zeigt, dass viele Schwierigkeiten, die im Laufe von Patentstreitverfahren auftreten, auf vermeidbare Mängel bei der Ausarbeitung der zugrunde liegenden Patentanmeldung zurückzuführen sind.
Eine Vertretung von Patentanmeldungen, die diesem Anspruch genügt, verlangt direkte Erfahrung in Verfahren vor den nationalen Gerichten in Europa, insbesondere vor den deutschen Verletz-ungsgerichten. Im Unterschied zu vielen Mitbewerbern hat jeder Patentanwalt der Kanzlei Bardehle Pagenberg wiederholt an Verletzungsfällen teilgenommen und ist sich daher der Risiken bewusst, welche bei der Ausarbeitung und Änderung der Ansprüche oder der Beschreibung einer Patentanmeldung auftreten können. Dies führt im Ergebnis zu Patenten, die nicht nur (irgendwie) den gesetzlichen Anforderungen für die Erteilung genügen, sondern die Erfindung mit einem Minimum an klaren und verifizierbaren Aussagen definieren.
Udo W. Altenburg
Peter K. Hess
Johannes Heselberger
Johannes Lang
Wolfgang Bublak
Hans Wegner
Martin Hohgardt