

"IT-Recht, das Recht der Informationstechnologien, hat sich in den letzten 20 Jahren aus dem früher enger verstandenen Computer- und Softwarerecht entwickelt. Während der Schwerpunkt früher stark bei klassischen zivilrechtlichen Themen lag, hat sich die Bandbreite des IT-Rechts heute, nicht zuletzt durch das Internet auf viele Felder erweitert. So umfasst das IT-Recht heute nicht nur das klassische Vertragsrecht für IT-Systeme und IT- Outsourcing, sondern auch das Recht des elektronischen Geschäftsverkehrs, das Datenschutzrecht, das Telekommunikationsrecht und das Immaterial-güterrecht. Diese Themenvielfalt spiegelt sich auch in dem jüngst erschienenen umfassenden Handbuch Informationstechnologierecht wieder, zu dem ein Partner der Kanzlei beigetragen hat.
Unsere Anwälte decken dabei wesentliche Bereiche des IT-Rechts ab, so z. B. die Softwareüberlassungs- und Lizenzverträge, das Recht des elektronischen Geschäftsverkehrs, die Patentierung computerimplementierter Erfindungen und das Internetrecht, hier insbesondere das Recht der Domainnamen. Die Kanzlei ist Mitglied der paneuropäischen IT LAW EUROPE Gruppe, die das IT-Recht seit 1989 begleitet. Dietrich Beier war 4 Jahre lang Chairman dieser aus internationalen Experten des IT-Rechts bestehenden Vereinigung.