

Im Bereich des Urheberrechts verfügt die Kanzlei BARDEHLE PAGENBERG über langjährige Erfahrung. Wir beraten und vertreten unsere Mandanten vor den deutschen Gerichten und in grenz-übergreifenden Rechtsstreitigkeiten mit Bezug auf den urheber-rechtlichen Schutz von Software sowie gewerblich produzierten Werken von künstlerischem, musikalischem oder literarischem Charakter. Dies schließt auch Internet-bezogene Aspekte des modernen Copyright wie die digitale Übertragung und Ausstrahlung von Daten sowie die Ausarbeitung damit verbundener Verträge ein. Beispielhaft sei ein Mandant der Kanzlei angeführt, der die Rechte an einer der bekanntesten Comic-Kunstfiguren hält. Hier wurde von uns eine richtungsweisende Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur Zulässigkeit von Parodien erwirkt.