

Solange das Recht des Unlauteren Wettbewerbs in Europa – auf der Basis mehrerer EU-Richtlinien – nur teilweise harmonisiert ist, werden Unternehmen ihre Rechte weiterhin national durchsetzen müssen und daher auch auf deutsches Recht angewiesen sein, wenn sie im drittgrößten Wirtschaftsland der Welt Geschäfte machen wollen. Dies gilt insbesondere für die jüngste Richtlinie 2005/29/EC über unlautere Geschäftspraktiken, die eine weitere Harmonisierung des Rechts des Unlauteren Wettbewerbs in Europa beabsichtigt. Die Mitgliedsstaaten müssen diese Richtlinie nämlich nicht vor dem 12. Juni 2007 umsetzen, und die daraus folgenden Maßnahmen sogar erst bis zum 12. Dezember 2007.
Neu gefasst im Juli 2004, ist das deutsche Gesetz gegen den Unlauteren Wettbewerb (UWG) heute ein scharfes Instrument im täglichen Kampf gegen unfaire Geschäftspraktiken. Fälle von unlauterem Wettbewerb wie irreführende Werbung und aggressive Geschäftspraktiken betreffen in der Regel Unternehmen, die um Endverbraucher ihrer Produkte werben. Insbesondere Branchen der Bereiche „Fast-Food“, Gesundheitspflege oder Kosmetik sind hiervon betroffen. Im europäischen Vergleich bietet das deutsche UWG insbesondere eine Reihe von Möglichkeiten zum Schutz vor Produktnachahmung (unabhängig vom Schutz von Design und dreidimensionalen Marken), wobei der Schwerpunkt Maßnahmen gegen Herkunftstäuschung und Rufausbeutung betrifft. Von Vorteil ist insoweit auch, dass deutsche Gerichte die Bejahung ihrer Zuständigkeit eher großzügig handhaben, sofern der Fall einen hinreichenden Bezug zum regionalen Markt aufweist. Dabei ist das so genannte „Forum Shopping“ besonders in Verletzungsfällen im Online-Bereich sehr häufig geworden. Seit vielen Jahren haben Anwälte von BARDEHLE PAGENBERG Mandanten in wegweisenden UWG-Verfahren vor allen deutschen Instanzengerichten vertreten, einschließlich des Bundesgerichtshofs.
Das deutsche Recht des Unlauteren Wettbewerbs ist in Europa einzigartig, was das zügige Wechselspiel zwischen Einstweiliger Verfügung, der Hinterlegung von Schutzschriften und Wider-spruchsverfahren betrifft. Jedes Jahr werden von BARDEHLE PAGENBERG hunderte von Verfügungsanträgen bei den zu-ständigen Landgerichten eingereicht, ebenso wie auch Schutz-schriften, ein besonders effektives Instrument zur Abwehr von ex parte Verfügungen. Unsere Mandanten schätzen die schnelle und beherzte Herangehensweise unserer Anwälte, wenn es darum geht, Marken und Produkte unserer Mandanten vor un-lauteren Praktiken zu schützen, sei es im Fall von vergleichender Werbung, Angeboten im Internet oder klassischer Produkt-nachahmung.